Ein verheerendes Erdbeben in Italien schreckte gestern die Weltöffentlichkeit auf. Sofort wurde von verschiedenen Erdbeben-Experten kritisiert, die Behörden hätten aus dem folgenreichen Erdbeben von L'Aquila 2009 nichts gelernt und es verpasst, Bauten erdbebensicher zu ertüchtigen. Dieses Erdbeben führt der Öffentlichkeit einmal mehr vor Augen: Erdbeben stellen eine echte Gefahr für die Stabilität von Gebäuden dar - im Falle von AKW ist diese Stabilität unerlässlich.
Nicht mehr Transparenz bei Schweizer AKW
Dennoch hält der Bundesrat in einer gestern publizierten Stellungnahme an seiner Haltung zum Verfahren zu den Erdbebengefährdungsmassnahmen für Schweizer AKW (PEGASOS) fest. Und beurteilt die Motion 16.3441 von Martina Munz abschlägig. 30 Parlamentarierinnen und Parlamentarier forderten darin eine unabhängige Überprüfung des Verfahrens zu den Erdbeben-Gefährdungsannahmen für Schweizer AKW.
Dasselbe Risiko für die Schweiz
Im Frühling dieses Jahres wurde den Betreibern seitens des Ensi erneut eine unverständlich lange Frist von vier Jahren für die Nachweisführung eingeräumt. Bis in den AKW relevante Nachrüstungen fällig werden, vergehen damit mehr als 20 Jahre! Dies erscheint besonders unverständlich, da die Schweiz mit Italien dieselbe Erdplattengrenze und damit das gleiche Erdbebenrisiko teile, wie der Direktor des Schweizerischen Erdbeben-Dienstes an der ETH Zürich, Stefan Wiemer, gestern gegenüber dem SRF bekannt gab.
Bevölkerung schützen statt Betreiber vor Nachrüstungen
Nils Epprecht, Projektleiter Strom & Atom bei der SES dazu: «Ich rufe das Parlament auf, die Motion abweichend zur Empfehlung des Bundesrats zu unterstützen. Es gilt endlich Klarheit bezüglich der Erdbebensicherheit der Schweizer AKW zu schaffen.»
PEGASOS und die Motion 16.3441
Das so genannte PEGASOS-Verfahren wurde 1999 ausgelöst und sollte neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich Erdbebensicherheit von AKW einbringen. Das öffentliche Vertrauen in das Verfahren wurde jedoch durch verschiedene Unregelmässigkeiten und eine kaum vorhandene Transparenz gleich mehrfach beeinträchtigt. Aufgrund auf breiter Front eingebundener Experten, ist eine inhaltliche Beurteilung des Verfahrens seitens der Öffentlichkeit praktisch unmöglich. Genau dies würde die Motion 16.3441 fordern.
Weitere Infos im SES-Faktenblatt >>
Zur Stellungnahme des Bundesrats >>
Text: Schweizerische Energiestiftung SES
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