Weil grosse Windenergieanlagen das Landschaftsbild wesentlich prägen, könne die Regionalkonferenz Berner Oberland-Ost nicht alle zur Diskussion stehenden Windenergie-Prüfräume unterstützen.

Regionalkonferenz Berner Oberland-Ost: Windenergie massvoll nutzen

(PM) Die Windenergie soll in der Region Berner Oberland-Ost massvoll genutzt werden. Dabei gilt es insbesondere die Anliegen des Landschaftsschutzes und die Bedürfnisse der touristischen Nutzung zu berücksichtigen. Die Regionalkonferenz befürwortet aus diesem Grund nur einen Teil der vom Kanton vorgeschlagenen neuen Windenergie-Prüfräume.


Der kantonale Richtplan des Kantons Bern soll im Bereich der Windenergie angepasst werden. Zur Diskussion stehen 17 zusätzliche Windenergie-Prüfräume – Gebiete, die sich aus kantonaler Sicht für die Nutzung der Windenergie eignen. Vier dieser Gebiete liegen in der Region Oberland-Ost. Im Rahmen der Vernehmlassung äussert sich die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost zu den vom Kanton vorgeschlagenen Anpassungen.

Landschaft als Ressource Sorge
In ihrer Stellungnahme betont die Regionalkonferenz, grundsätzlich die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen. Als bedeutendste Tourismusregion im Kanton Bern sei das östliche Berner Oberland aber auch verpflichtet, der Landschaft als Ressource Sorge zu tragen. Weil grosse Windenergieanlagen das Landschaftsbild wesentlich prägen, könne die Regionalkonferenz nicht alle zur Diskussion stehenden Windenergie-Prüfräume unterstützen. Zudem verfüge die Region über ein grosses Potenzial in der Photovoltaik. Dessen Nutzung sei der Stromproduktion aus Windenergie vorziehen.

Ergänzung Beatenberg-Niederhorn und Hasliberg
Konkret befürwortet die Regionalkonferenz, dass der kantonale Richtplan um die Windenergie-Prüfräume Beatenberg-Niederhorn und Hasliberg ergänzt wird. Die beiden definierten Potenzialgebiete tangieren keine Landschaftsschutz- bzw. Landschaftsschongebiete. Allerdings liegen sie in intensiv genutzten Erholungsgebieten. Die touristischen Auswirkungen und allfällige Interessenkonflikte seien deshalb vertieft abzuklären.

Vorbehalte für Sustenpass und Faulhorn/Buossalp
Dagegen lehnt es die Regionalkonferenz ab, den Sustenpass als Windenergie-Prüfraum einzustufen. Der entsprechende Perimeter würde in einem regionalen Landschaftsschutzgebiet liegen. Neue Bauten und Anlagen sind dort nur in Ausnahmefällen möglich, Windkleinkraftwerke grundsätzlich nicht zulässig. Auch das Gebiet Männlichen soll nicht zum Windenergie-Prüfraum werden. Dort würde zwar kein Landschaftsschutz- oder Landschaftsschongebiet tangiert, hingegen wäre ein intensiv genutztes Erholungsgebiet vor der eindrücklichen Kulisse des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch betroffen.


Einen ähnlichen Vorbehalt äussert die Regionalkonferenz gegenüber der Idee eines Windenergie-Prüfraums Faulhorn/Buossalp. Das Gebiet weist zwar teilweise geeignetes Windenergiepotenzial auf und liegt ausserhalb von Ausschlussgebieten. Allerdings wären mögliche Anlagenstandorte im Kretenbereich von den nördlich angrenzenden regionalen Landschaftsschon- und Landschaftsschutzge-bieten deutlich sichtbar. Ebenso würde auch von weiter nördlich gelegenen Aussichtspunkten der Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau beeinträchtigt werden.

Text: Regionalkonferenz Oberland-Ost

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