Weil die Aufsichtsbehörde ENSI die Strahlenschutzbestimmungen falsch anwendet, liess sie einen Weiterbetrieb des AKW Beznau zu. ©Bild: Greenpeace

AKW Beznau: Nicht erdbebensicher – Rechtsverfahren eingeleitet

(ANNA) Die im Sommer entdeckten gravierenden Schwachstellen im Reaktordruckbehälter des AKW Beznau I sind bei Weitem nicht die einzige Gefahrenquelle beim Alt-Reaktor. Wegen fehlender Erdbebensicherheit haben Anwohner des AKW zusammen mit dem Trinationalen Atomschutzverband TRAS, Greenpeace Schweiz und der Schweizerischen Energiestiftung SES ein Rechtsverfahren eingeleitet.


Sie stützen sich auf die Störfallanalyse, die nach der Fukushima-Katastrophe von 2011 durchgeführt wurde.

AKW-Betreiber vor Bevölkerung?
Die Analyse hat klar gezeigt, dass die Bevölkerung bei einem starken Erdbeben gefährlichen Strahlendosen ausgesetzt würde. Weil die Aufsichtsbehörde ENSI die Strahlenschutzbestimmungen jedoch falsch anwendet, liess sie einen Weiterbetrieb der Anlage zu. Rudolf Rechsteiner, Vizepräsident von TRAS, zeigt sich besorgt: «Die Erkenntnisse unserer Recherche sind erschreckend. Das ENSI schützt die AKW-Betreiber statt die Bevölkerung.»

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Text: Allianz Atomausstieg

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