ElCom: Kosten für Smartgrid- und Smart Metering Pilotprojekte als anrechenbare Netzkosten?

(ElCom ) An ihrer Sitzung vom 10. März 2015 hat die ElCom eine Präzisierung der Beurteilung der Anrechenbarkeit für Pilotprojekte im Bereich Smart Grid und Smart Metering vorgenommen: Für die Beurteilung der Anrechenbarkeit sind einzig die Kriterien gemäss Artikel 15 StromVG massgeblich.


In der Vergangenheit hat die ElCom an diversen Veranstaltungen kommuniziert, dass Kosten für Pilotprojekte im Bereich Smart Grid und Smart Metering unter gewissen Voraussetzungen über das Netznutzungsentgelt abgegolten werden dürfen, wenn sie vom BFE als genügend innovativ beurteilt und mit Fördergeldern unterstützt werden, und wenn sie nicht anderweitig finanziert werden können (z.B. ElCom-Forum 2012, Infoveranstaltungen 2013, div. Veranstaltungen des VSE).

Notwendig

Massgeblich für die Frage, ob bestimmte Projektkosten über die Netznutzungstarife abgegolten werden können, sind einzig die Anforderungen gemäss der Stromversorgungsgesetzgebung. Aufgrund der Systematik des StromVG ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass Kosten für die Entwicklung von innovativen Massnahmen für intelligente Netze gestützt auf das geltende Recht anrechenbar sein könnten. Voraussetzung für die Anrechenbarkeit ist, dass es sich um Kosten handelt, die notwendig sind für ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz. Zudem können als Betriebskosten lediglich Kosten für Leistungen geltend gemacht werden, die direkt mit dem Netz zusammenhängen.

BFE Förderung nicht relevant
Weitere Kriterien – etwa die Frage, ob ein Netzbetreiber solche Massnahmen aufgrund seiner finanziellen Situation bereits mit anderweitig erzielten Einnahmen decken könnte oder ob bestimmte Projekte mit Innovationspotential vom BFE gefördert werden – sind für die Beurteilung der Anrechenbarkeit hingegen nicht relevant. Zudem handelt es sich bei Pilot-Projekten regelmässig um Projekte, deren Nutzen nach heutigem Wissensstand im Voraus nicht abgeschätzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat die ElCom ihre Haltung betreffend Anrechenbarkeit von Smartgrid- und Smart Metering-Projekten im Rahmen des Netznutzungsentgelts präzisiert.

Im Rahmen des geltenden
Cost-Plus-Modells kann die Abgeltung von Kosten für Pi-lotprojekte, deren Nutzen für den Netzbetrieb nicht abschätzbar ist, nicht über die Netznutzungstarife erfolgen.

Es stehen jedoch bereits diverse staatliche Förderungssysteme für die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten für innovative Massnahmen zugunsten von intelligenten Netzen bereit, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilfinanzierung derartiger Projekte ermöglichen (z.B. KTI, BFE, Nationalfonds).

Text: ElCom

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