Windpark mit E-53 Anlagen, im Vordergrund ein Kartoffelacker. ©Bild: Enercon GmbH

BWE: Militärischer Flugbetrieb und Windenergienutzung lassen sich aufeinander abstimmen

(BWE) „Wir sehen die grundsätzliche Zustimmung der Bundeswehr zur bedarfsgerechten Freischaltung von Lufträumen als ein wichtiges Signal auch für den zivilen Bereich. Die Bundeswehr macht mit ihrer Entscheidung deutlich, dass sich Luftverkehrssicherheit und Windenergienutzung sinnvoll koordinieren lassen“, zeigte sich der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, Hermann Albers, zufrieden.


Ein Pilotversuch von Mitgliedern des BWE und der Bundeswehr zur bedarfsgerechten Freischaltung von Lufträumen an den Bundeswehrflugplätzen Rostock/Laage (Mecklenburg-Vorpommern) und Hohn/Alt-Duvenstedt (Schleswig-Holstein) ist nun abgeschlossen und ausgewertet.

Nutzung zustimmen
Danach kündigte das Bundesministerium der Verteidigung an, dass die Bundeswehr einer betrieblichen Nutzung der bedarfsgerechten Steuerungstechnik von Windkraftanlagen zustimmt. Durch diese Steuerung wird den Auflagen zur Sicherstellung des verteidigungspolitischen Auftrags und der Gewährleistung der Flugsicherheit Rechnung getragen.

„Jetzt wird eine Verdichtung und bessere Nutzung von Eignungsräumen für die Windenergie möglich. Dies schafft zusätzliches Potenzial, um die Energiewende mit neuen leistungsfähigen Anlagen voranzubringen. Ich sehe in der Entscheidung der Bundeswehr auch ein wichtiges Signal in Richtung der zivilen Luftverkehrssicherung. Es gilt nun zügig zu prüfen, wo sich die Erfahrungen, die in Rostock/Laage und Hohn/Alt-Duvenstedt gewonnen wurden, auf den zivilen Bereich übertragen lassen, insbesondere weil der Flughafen Rostock/Laage auch zivil genutzt wird“, so Hermann Albers.

Text: Deutscher Bundesverband WindEnergie (BWE)

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