Solaranlagen: Ab 1. Mai Anzeigeverfahren statt Baubewilligung

(Swissolar) Am 1. Mai treten das revidierte Raumplanungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit braucht es für „genügend angepasste“ Solaranlagen statt einer Baubewilligung nur noch das Anzeigeverfahren. Unklar ist, ob diese neue Regelung sofort umgesetzt wird.


Swissolar geht nach Rücksprache mit Juristen davon aus, dass dies der Fall sein wird. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie empfiehlt für Projekte, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen, bei der zuständigen kommunalen Behörde eine Bauanzeige einzureichen. Der Anzeige sollten die Belege beigefügt werden, die aufzeigen, dass die geltenden Anforderungen gem. RPV Art. 32a und b erfüllt sind (RPV, prov. Fassung). Eine genügende Frist bis zum Baubeginn (z.B. 30 Tage) sollte eingehalten werden. Nicht auszuschliessen ist allerdings, dass einzelne Behörden in der Anfangsphase ein solches Vorgehen nicht akzeptieren.

Text: Swissolar

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