Wichtig ist, dass sowohl der Systemwechsel bei den Wasserzinsen, wie auch die Arbeiten an einem künftigen Strommarktdesign von Bundesrat und Verwaltung unverzüglich angegangen werden.

Swisspower: Unterstützt Flexibilisierung der Wasserzinse

(PM) Swisspower begrüsst die vom Bundesrat angestrebte Flexibilisierung bei den Wasserzinsen. Die Strommarkpreise sind in den letzten Jahren stark gefallen, während die Wasserzinsen gar noch gestiegen sind. Die Schweizer Wasserkraftwerke stehen zunehmend unter Druck, zumal die Gestehungskosten in einem teilweise liberalisierten Markt nicht mehr solidarisch von allen Endkunden getragen werden. Es braucht deshalb eine Reform, welche den langfristigen Betrieb der Wasserkraftwerke und Investitionen in deren Erhalt und Ausbau sicherstellt sowie gleichzeitig eine nachhaltige und faire Abgeltung der Standortkantone und -gemeinden ermöglicht.


Das Modell, das der Bundesrat für die Zeit nach 2022 anstrebt, erfüllt diese Ziele. Ein fixer Sockelbeitrag, der tiefer liegt als das heutige Wasserzinsmaximum, stellt die Abgeltung der Standortkantone und -gemeinden für die Nutzung der Ressource Wasser sicher - unabhängig von der aktuellen Marksituation. Ein flexibler Teil beteiligt diese darüber hinaus anteilsmässig an den Erträgen, sobald die Marktpreise über den durchschnittlichen Gestehungskosten liegen. Die Umstellung auf ein solches Modell sollte aus Sicht der Stadtwerke sobald wie möglich, spätestens aber parallel mit dem erneuerten Strommarktdesign in Kraft gesetzt werden.

Systemwechsel und Strommarktdesign
«Wichtig ist, dass sowohl der Systemwechsel bei den Wasserzinsen, wie auch die Arbeiten an einem künftigen Strommarktdesign von Bundesrat und Verwaltung unverzüglich angegangen werden. Die Stadtwerke brauchen möglichst bald stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für anstehende Investitionen», sagt Ronny Kaufmann, CEO von Swisspower.

Flexibilisierung der Wasserzinsen unabdingbar
Swisspower hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat den Systemwechsel bereits ab dem Jahr 2020 ins Auge gefasst hätte. Im Sinne eines mehrheitsfähigen Kompromisses kann Swisspower aber die vorgeschlagene Übergangslösung - eine vorläufige Senkung des Wasserzinsmaximums auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung - akzeptieren. Eine Flexibilisierung der Wasserzinsen ist aus Sicht von Swisspower aus mehreren Gründen unabdingbar: Erstens hat sich die Entwicklung des Wasserzinsmaximums in den vergangenen Jahren nicht nur von der Teuerung, sondern auch von den Grosshandelspreisen auf dem Strommarkt entkoppelt. Zwischen 2008 und 2016 sind die Strompreise wechselkursbereinigt um rund zwei Drittel eingebrochen. Für die einheimische Wasserkraft sind die andauernd tiefen Preise mittlerweile eine existenzielle Bedrohung. Zweitens werden die Gestehungskosten (und somit auch die Wasserzinsen) seit der teilweisen Marktöffnung im Jahre 2009 nicht mehr solidarisch von allen Endkunden getragen.

Erhalt Wasserkraft unabdingbar
Mit der Energiestrategie 2050 will die Schweiz die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Dieses Ziel ist ohne die zentrale Rolle der Wasserkraft für die Stromproduktion und -speicherung nicht zu erreichen. Der langfristige Erhalt und die Modernisierung der einheimischen Wasserkraftwerke sind überdies auch im Interesse der Standortkantone und -gemeinden. Nur so können ihre Einnahmen aus den Wasserzinsen nachhaltig gesichert werden.

Vernehmlassungsantwort von Swisspower >>

Text: Swisspower AG

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