Den Elektrizitätsunternehmen soll erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig weitergeben zu müssen.

UREK-S: Gegen Sofortmassnahmen für die Wasserkraft aber für Aufhebung der Durchschnittspreismethode

(UREK-S/ee-news.ch) Die Energiekommission des Ständerates (UREK-S) spricht sich gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft aus. Sie hält aber am ihrem Entscheid fest, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten. Zudem will die Kommission die Teilliberalisierung der Energiedienstleistungen verhindern und präzisiert somit ihren Entscheid zum Bereich Messwesen (Art. 17a StromVG). Und dies trotz des Entscheids des Bundesgericht, dass im Bereich der Messdienstleistungen eine freie Wahl der Anbieter herrschen und somit der Markt und Wettbewerb spielen soll (siehe ee-news.ch vom 23.8.17 >>).


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die in der letzten Sitzung begonnene Differenzbereinigung zur Vorlage «Um- und Ausbau der Stromnetze» (16.035) beendet. Sie will an der Aufhebung der Durchschnittspreismethode (Art. 6 Abs. 5 StromVG) festhalten (9 zu 3 Stimmen). So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig weitergeben zu müssen.

Stärkung der Verteilnetzbetreiber mit Eigenproduktion
Die Kommission versteht diesen Entscheid als Signal zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber mit Eigenproduktion – insbesondere Wasserkraft. Dabei ist sie sich bewusst, dass die Durchschnittspreismethode auch im Kontext der Energiestrategie 2050 in ihrer Bedeutung relativiert würde, da in Zusammenhang mit der Marktprämie die berechtigten Verteilnetzbetreiber ihre Energie aus Grosswasserkraft vollumfänglich den Endverbrauchern in der Grundversorgung zuweisen können (nArt. 31 Abs. 3EnG). Mit diesem Entscheid äussert sich die Kommission auch gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft, wie sie in der Vorlage 2 des Nationalrates skizziert sind.

Aufhebungsentscheid mit rückwirkende Gültigkeit
Hinsichtlich der Frage, ob der Aufhebungsentscheid rückwirkende Gültigkeit erhalten soll, passt die Kommission ihren Vorschlag an. Neu soll in der Übergangsbestimmung (Art. 33b StromVG) festgehalten werden, dass lediglich jene verrechneten Kosten nicht rückerstattet werden müssen, die aus dem Tarifjahr 2014 oder früher resultieren.

Stützt Entscheid Messwesen
Schliesslich möchte die Kommission durch eine ergänzte Definition des Elektrizitätsnetzes eine überstürzte Teilliberalisierung der Energiedienstleistungen verhindern. Sie präzisiert somit ihren Entscheid zum Bereich Messwesen (Art. 17a StromVG). Und dies trotz des Entscheids des Bundesgericht in seinem Urteil vom 14.07.2017, dass im Bereich der Messdienstleistungen eine freie Wahl der Anbieter herrschen und somit der Markt und Wettbewerb spielen solle (siehe ee-news.ch vom 23.8.17 >>).

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zugestimmt. Mit der vorläufigen Anwendung können technische Vorbereitungsarbeiten für die Verknüpfung vorgenommen werden. Allerdings gab es verschiedene Stimmen in der Kommission, die sich kritisch zum Emissionshandelssystem und zur geplanten Verknüpfung mit der EU äusserten. Voraussichtlich 2018 wird dem Parlament die Ratifikationsbotschaft zur Genehmigung unterbreitet.

Entsorgung von Elektrogeräten: Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit
Schliesslich hat die Kommission das Postulat 16.3994 «Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen» vorberaten. Einstimmig beantragt sie dem Rat, das Postulat abzulehnen. Dieses verlangt einen Bericht über die finanzielle Sicherung der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, in dem auch die Vor- und Nachteile eines möglichen Systemwechsels von einem freiwilligen zu einem obligatorischen Finanzierungsmodell geprüft werden sollten. Anstelle dieses Postulats hat die Kommission eine eigene Motion 17.3636 formuliert, die mit dem «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» einen Mittelweg vorschlägt, der zielgerichtet und rasch zur finanziellen Sicherung der Entsorgung beitragen soll.

Die Kommission hat am 4. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) getagt.

Text: Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S

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