Das Bundesgericht argumentiert, zur Erreichung des gesetzlichen Ziels sei Kleinwasserkraftwerke unverzichtbar. Dabei sei in jedem einzelnen Fall die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Bild: Bundesgericht

Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung von Bewilligungen für Kleinwasserkraftwerk Covatanne in der Waadt gutgeheissen

(PM) Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar. Das Bundesgericht argumentiert, zur Erreichung des gesetzlichen Ziels der Wasserkraft seien Kleinwasserkraftwerke unverzichtbar (Communiqué en français >>)


Das Projekt betrifft ein Kleinwasserkraftwerk am Bach Arnon zwischen den Gemeinden Sainte-Croix und Vuiteboeuf. In der Schlucht von Covatanne ist die Erstellung der Wasserfassung geplant. Über eine Druckleitung von rund 1300 Metern Länge soll das Wasser zur Kraftwerkzentrale in Vuiteboeuf geleitet werden. Das Kleinwasserkraftwerk soll jährlich rund 1,78 Gigawattstunden (GWh) Strom produzieren. Die Betreibergesell schaft Estia SA ersuchte 2012 um Erteilung der entsprechenden Konzession. Das Departement für Sicherheit und Umwelt des Kantons Waadt erteilte 2013 die zum Betrieb des Kleinwasserkraftwerks erforderlichen Bewilligungen. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hiess 2015 die dagegen erhobene Beschwerde von fünf Umwelt-und Naturschutzorganisationen (Pro Natura, Pro Natura Vaud, WWF Schweiz, WWF Vaud und Waadtländer Flussfischergesellschaft) gut und hob die Bewilligungen auf. Seinen Entscheid begründete es im Wesentlichen mit dem geringen Stromproduktionspotenzial des geplanten Kleinwasserkraftwerks.

Kleinwasserkraftwerke zur Erreichung von gesetzlichem Ziel unverzichtbar
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betreibergesellschaft Estia SA an seiner Beratung vom Mittwoch gut, hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf und schickt die Sache zur Neubeurteilung an dieses zurück. Das Bundesgericht kommt in Anwendung der aktuell geltenden Fassung des Bundesgesetzes über die Energie zum Schluss, dass die vom Kantonsgericht vorgenommene Interessenabwägung dessen Entscheid nicht zu rechtfertigen vermag. Die Bewilligung eines Kleinwasserkraftwerks hängt tatsächlich nicht von einer minimalen Stromproduktionsmenge des fraglichen Projekts ab. Der eidgenössische Gesetzgeber hat im geltenden Energiegesetz festgelegt, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 2000 um mindestens 2000 GWh zu erhöhen ist. Das Beitragspotential von neuen Kleinwasserkraftwerken liegt bei rund der Hälfte bis zu zwei Dritteln dieser Menge. Zur Erreichung des gesetzlichen Ziels sind Kleinwasserkraftwerke deshalb unverzichtbar. Dabei sind in jedem einzelnen Fall die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Im konkreten Fall liegt die Leistung des fraglichen Kleinwasserkraftwerks nur geringfügig unter dem durchschnittlichen Stromproduktionswert der im Kanton Waadt gegenwärtig laufenden Projekte zur Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft. Das öffentliche Interesse wird im Übrigen verstärkt durch den Umstand, dass das geplante Kleinwasserkraftwerk im Gegensatz zur Mehrzahl anderer Wasserkraftanlagen am meisten Strom im Winter liefern würde. Was den Landschaftsschutz betrifft, sind die Auswirkungen des Projekts gering. Das Kantonsgericht hat diesbezüglich selber die Ansicht vertreten, dass die Qualität der Schlucht von Covatanne durch die Anlage nicht beeinträchtigt würde. Von untergeordneter Bedeutung ist auch der Einfluss des Kleinwasserkraftwerks auf die Fischereierträge, zumal der Fischbestand im fraglichen Gebiet von der Aussetzung von Jungfischen abhängt.

Bei der Neubeurteilung wird das Kantonsgericht allerdings insbesondere noch die Wirtschaftlichkeit des geplanten Kleinwasserkraftwerks prüfen müssen. Die Bewilligung eines finanziell nicht tragfähigen Projekts würde den Absichten des Gesetzgebers widersprechen, selbst wenn dieses nur geringe Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht hat.

Admission d'un recours contre l'annulation des autorisations nécessaires à l'exploitation d'une centrale hydroélectrique dans le canton de Vaud >>

Text: Bundesgericht

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