Die in die parlamentarischen Verhandlungen eingebrachten Argumente, dass Kleinwasserkraftwerke unökologisch, teuer und vom Energiebeitrag her vernachlässigbar seien, sind nachweislich falsch und wurden im Verlaufe der Verhandlungen nie genügend korrigiert.
Der Vorstand von Swiss Small Hydro hatte sich also mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die weiterlaufende Förderung von Kleinwasserkraftwerken im Megawatt-Bereich und von Trink- und Abwasserkraftwerken höher gewichtet wird als der Ausschluss von Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Swiss Small Hydro erwartet, dass bei der Formulierung der auf der Energiestrategie basierenden neuen Energieverordnung die vielfältigen Vorteile dieser nachhaltigen Art der Energiegewinnung angemessen gewürdigt werden, und dass die Interpretation der in den parlamentarischen Verhandlungen verwendeten Begriffe nicht neu ausgelegt wird. Eine vertiefte Auseinandersetzung zu den Vor- und Nachteilen der Energiestrategie ist somit erst bei Vorliegen der Anhörungsversion der Energieverordnung möglich, welche im ersten Quartal 2017 erwartet wird. Swiss Small Hydro wird dann definitiv über eine allfällige Unterstützung des Referendums entscheiden, unter der Annahme, dass die für das Referendum erforderlichen Unterschriften zustande kommen.
Text: Swiss Small Hydro
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