Die wesentliche Herausforderung für die unterirdische Raumplanung besteht darin, alle potenziellen Untergrundnutzungen von vornherein systematisch zu planen und zu koordinieren. ©Bild: Deutsches Umweltbundesamt

Unterirdische Raumplanung: Wer zuerst kommt, bohrt zuerst?

(Öko-Institut) Gewinnung von Grundwasser, Erdgasspeicherung, Geothermie oder Salzbergbau – die gegenwärtig bereits bestehenden Nutzungsansprüche an den Untergrund sind vielfältig. In Zukunft können weitere potenzielle Nutzungsformen wie zusätzliche Energiespeicher und Fracking hinzukommen.


Diese verschiedenen Optionen müssen koordiniert und auf der Ebene der Raumplanung vorsorgend gesteuert werden. Nur so können zukünftige Konflikte bei möglicherweise steigendem Nutzungsdruck vermieden werden. Diese zentralen Erkenntnisse sowie konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung des gesetzlichen Regelungswerks stellen das Öko-Institut und das Institut für ökologische Raumentwicklung in einer aktuellen Studie vor.

Anforderungen an unterirdische Raumplanung
In dem gemeinsamen Projekt mit der G.E.O.S. Freiberg Ingenieurgesellschaft mbH analysierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes, welche geologischen Informationen für eine unterirdische Raumplanung notwendig sind und welche Anforderungen an die planerischen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen gestellt werden müssen.

Bestehende rechtliche Grundlagen grundsätzlich geeignet
Grundsätzlich gehen die Fachleute davon aus, dass das existierende Planungsinstrumentarium einschliesslich seiner rechtlichen Verankerung im Gesetz auch für die untertägige Planung geeignet ist. „Mit der planerischen Gebietsfestsetzung beispielsweise greift eine frühzeitige Steuerung auch für den Untergrund“, erläutert Falk Schulze, Projektleiter und stellvertretender Leiter des Bereichs Umweltrecht & Governance am Öko-Institut. „In den zentralen Vorschriften des Raumordnungsrechts auf deutscher Bundes- und Landesebene sollten aber klarstellende Regelungen aufgenommen werden, um der Raumplanung im Untergrund ein stärkeres Gewicht zu verleihen.“

Verzahnung muss gewährleistet sein
Die wesentliche Herausforderung besteht darin, alle potenziellen Untergrundnutzungen von vornherein systematisch zu planen und zu koordinieren. Daran müssen sich dann auch die Genehmigungsverfahren orientieren. „Wichtig ist deshalb eine ausreichende Verzahnung der Vorgaben des Raumordnungsrechts mit den zentralen Regelungen zur Zulassung von Vorhaben im Untergrund“, sagt der Wissenschaftler vom Öko-Institut. „Eine grosse Bedeutung hat hier vor allem das Bergrecht als Regelungsregime wichtiger unterirdischer Nutzungen wie Geothermie, Energiespeicherung oder klassischer Rohstoffgewinnung. Gerade das Bergrecht weist jedoch – im Vergleich zu anderen Zulassungsregelungen – Defizite auf.“ Neben einer umfassenderen Berücksichtigung raumplanerischer Belange sollte auch eine gesetzliche Regelung zur Möglichkeit der stockwerksweisen Nutzung des Untergrunds erfolgen.

Belastbare Daten für den Untergrund
„Für die Koordination verschiedener unterirdischer Raumnutzungsansprüche braucht es keine Datengrundlage, die uns Informationen bis ins letzte Detail zur Verfügung stellt“, erläutert Prof. Dr. Gerold Janssen vom Institut für ökologische Raumentwicklung, „entscheidend ist aber, dass mit dem Datenbestand für die Planung ordnungsgemäss abgeschätzt werden kann, welche Nutzungen wie räumlich verteilt werden können. Erst auf der Genehmigungsebene, also bei der Zulassung konkreter Vorhaben, müssen die Daten dann detaillierter sein.“

Gleichwohl fehlen jedoch noch häufig Daten, die über den Untergrund Auskunft geben“, so Prof. Dr. Janssen. „Ein grosser Teil der Daten wird zudem von privaten Betreibern erhoben und ist wegen entgegenstehender Eigentumsrechte nicht öffentlich zugänglich. Hier sollte der Gesetzgeber im Sinne einer transparenten und besseren Planung nachsteuern.“

Studie „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten“ von Öko-Institut und Leibniz Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) >>

Text: Öko-Institut e. V.

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