Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaik-Anlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen.

Deutschland: Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt um 0.25 Prozent

(Bundesnetzagentur) "Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1581 Megawatt deutlich unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2400 bis 2600 Megawatt", sagte Jochen Homann, Präsident der deutschen Bundesnetzagentur und ergänzt: "Dieser Wert ist nur noch knapp über der Schwelle bei der die Vergütung nicht mehr abgesenkt würde."


Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien monatlich angepasst. Hierbei ist bei einem Zubau innerhalb des Zubaukorridors eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Korridor überschritten wird. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Vergangene 12 Monate
Die Bundesnetzagentur ermittelt die jeweiligen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Grundlage für die Berechnung der Degression bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate Juni 2014 bis Mai 2015. In diesen Zubauzahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten. Die hohe Anzahl der Nachmeldungen seit Herbst 2014 ist hauptsächlich auf eine neue Pflicht der Netzbetreiber zurückzuführen. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Effekt. In der seit 01. August 2014 gültigen Anlagenregisterverordnung werden die Netzbetreiber verpflichtet, im Rahmen ihrer Jahresendabrechnung die Anlagenbetreiber über ihre Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur im PV-Meldeportal zu informieren. Durch die Informationspflicht wird in Zukunft sichergestellt, dass die Anlagen auch zeitnah gemeldet werden.

Andere Erneuerbare
Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaik-Anlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen. In diesem Register sind seit März 2015 auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu melden. Für den Zeitraum August 2014 bis Mai 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 3283 Megawatt netto. Es wurden 3534 Megawatt neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 252 Megawatt endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 68 Megawatt neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein "Deckel" mit einer Obergrenze von insgesamt 1350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Mai 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 43 Megawatt.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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