Die zweite Option wäre die Kürzung auf eine verlängerte Laufzeit von 24 Jahren aufzuteilen. Die geplanten Änderungen an der aktuellen FIT-Gesetzgebung würden ca. 8.600 Betreiber von PV-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 200 kWp betreffen.
Entscheidung bis November 2014
Nach den gegenwärtigen Überlegungen haben Anlagenbetreiber bis zum 30. November 2014 Zeit, sich für eine der beiden Optionen zu entscheiden. Sollte das Gesetz endgültig verabschiedet werden, ist ein Inkrafttreten für Januar 2015 vorgesehen.
In Italien wurden im Jahr 2013 PV-Anlagen mit einer Kapazität von 1.46 GWp zugebaut. Dies ist ein deutlicher Markteinbruch gegenüber 2012, wo der Zubau noch bei 3.34 GWp lag.
Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien
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