Bundesgericht: Bestätigt freie Wahl des Messdienstleisters

(ee-news.ch) Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil vom 14.07.2017, dass im Bereich der Messdienstleistungen eine freie Wahl der Anbieter herrschen und somit der Markt und Wettbewerb spielen solle. Damit verwirft es die Argumentationen vorangegangener Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und der ElCom.


Das Bundesgericht wählt deutliche Worten: «Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, sondern im Gegenteil die Einschränkung von Wirtschaftsfreiheit und des Wettbewerbs bedarf einer verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlage.» Gemäss dem Bundesgerichtsurteil muss es den Produzenten grundsätzlich erlaubt sein, Dritte mit der Durchführung von sogenannten Lastgangmessungen zu beauftragen. Die Messdatenerhebung falle nicht unter das von den Gegnern vorgebrachte Ausschliesslichkeitsrecht der Netzbetreiber. Es gelte vielmehr die Wirtschaftsfreiheit, namentlich die freie Wahl des Vertragspartners durch den Produzenten.

Finanzielles Einsparpotenzial
«Jetzt herrscht Rechtssicherheit», freut sich Valentin Gerig, Co-Beschwerdeführer und CEO der Messdienstleisterin Swiss Metering AG, über das Bundesgerichtsurteil vom 14.07.2017. «Das Bundesgerichtsurteil erlaubt Swiss Metering AG nun einen verbindlichen Auftritt im Markt.» Denn das finanzielle Einsparpotenzial gerade für Stromerzeuger mit einer so genannten Lastgangmessung sei bei eigener Wahl des Messdienstleisters beträchtlich.

Vorgeschichte
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hatte 2015 eine Beschwerde eines Landwirts aus Graubünden gegen die Repower AG abgewiesen. Er wollte die vorgeschriebenen Lastgangmessungen seiner PV-Anlagen durch die deutlich günstigere Swiss Metering AG vornehmen lassen. Repower verweigerte aber die Zustimmung zum Wechsel des Messdienstleisters. Die Beschwerdeführer vertraten jedoch stets die Auffassung, dass es keine genügende gesetzliche Grundlage dafür gibt, Endverbraucher oder Produzenten ohne deren Zustimmung zu zwingen, Messdienstleistungen vom lokalen Netzbetreiber beziehen zu müssen.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen. Das Bundesgericht hat nun in seiner abschliessenden Beurteilung vom 14.07.2017 beide vorangegangenen Entscheide in deutlichen Worten verworfen.

Text: ee-new.ch, Quelle: Swiss Metering AG

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2 Kommentare

georg hanselmann

Endlich, bravo Bundesgericht, weiter so: gegen die übermächtige ElCom mit ihren sturren Ansichten und Verhinderer des freien Wettbewerb.

Max Blatter

Logisch - korrekt - gut so.

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