Der Tabelle links können Sie entnehmen, ob Sie Anspruch auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bzw. die EIV haben oder sogar zwischen beiden wählen (WR) können. Grafik: Swissgrid

Einmalvergütung und Eigenverbrauch: Informationen für Projektanten von kleinen Photovoltaik-Anlagen

(BFE) Mit der Einmalvergütung (EIV) wurde 2014 ein neues Instrument für die Förderung von kleinen Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Der Investor erhält 20 bis 30 % der Investitionskosten einer Referenzanlage. Dies erfolgt durch einen einmaligen Betrag, welcher nach Einreichung aller relevanten Unterlagen bei Swissgrid innert einiger Monate ausbezahlt wird. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Momentan beträgt die Wartezeit 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen. (siehe auch Meldung vom 1.3.17 bezüglich der KEV >>)


Der Tabelle links können Sie entnehmen, ob Sie Anspruch auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bzw. die EIV haben oder sogar zwischen beiden wählen (WR) können. Massgebend ist das Anmeldedatum, die realisierte Anlagenleistung und das Inbetriebnahmedatum der Anlage.

Einmalvergütung oder KEV?

Aufgrund der grossen Nachfrage musste bereits kurz nach Einführung der KEV ein Bescheidstopp verfügt und eine Warteliste eingeführt werden. Die Situation verschärfte sich mit dem Anmeldeboom ab 2011 (Anstieg der Anmeldungen von 200 auf über 1000 pro Monat), welcher bis heute anhält.

Die Warteliste kann nur schrittweise abgebaut werden, da die Nachfrage deutlich grösser ist als die zur Verfügung stehenden Mittel. Ende September 2016 befanden sich rund 36‘540 Anlagen auf der Warteliste, davon sind rund 35‘340 Photovoltaik-Anlagen (= 2‘100 MW Gesamtleistung). Weitere Informationen sind unter www.stif-tung-kev.ch/berichte/eiv-cockpit erhältlich.

Wer heute eine Photovoltaik-Anlage für die KEV anmeldet, hat mit den aktuellen gesetzlichen Bedingungen (aktueller Kostendeckel) keine realistische Chancen mehr, in die KEV-Förderung aufgenommen zu werden. Von den Projekten, die bereits heute auf der Warteliste sind, können im besten Fall nur noch wenige in die KEV aufgenommen werden.

Den Betreibern von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 29.9 kW wird deshalb empfohlen, sich für die Einmalvergütung zu entscheiden. Dabei werden diese Anlagen mit 20 bis 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage gefördert.

Die Einmalvergütung

1. Förderbeiträge und Auszahlungszeitpunkt

1.1 Wann sind die nächsten Anpassungen der Einmalvergütungen vorgesehen?

Die nächsten Absenkungen erfolgen per 1. April 2017 und per 1. April 2018.

1.2 Wie hoch ist der Förderbeitrag den ich für meine Anlage erhalte?

Die Vergütung setzt sich aus einem einmaligen Grundbeitrag pro Anlage und aus einem Leistungsbeitrag pro installierter kW-Leistung zusammen. Dabei ist das Datum der Inbetriebnahme, die Grösse der Anlage (DC-Spitzenleis-tung) sowie die Kategorie (angebaut, integriert, freistehend) für die Berechnung der Vergütung massgebend.

Berechnung Gesamtbeitrag
Grundbeitrag + [Leistungsbeitrag * installierte Leistung (kW)]

Sie können sich unter folgendem Link die voraussichtliche Höhe der Einmalvergütung berechnen lassen: Tarifrechner EIV


1.3 Wie erhalte ich die Einmalvergütung?

Um die Einmalvergütung zu erhalten, müssen Sie Ihr Projekt bei Swissgrid anmel-den. Die Anmeldung zur Einmalvergütung erfolgt online über die gleiche Website wie zur KEV3. Das Anmeldeformular wird Ihnen nach Eingabe der Daten als PDF-Datei auf Ihre E-Mailadresse zugeschickt. Bitte drucken Sie diese aus und schicken Sie dieses unterschrieben auf dem Postweg an Swissgrid. Weitere Informationen finden Sie unter: Hinweise zur schnelleren Abwicklung der Einmalvergütung.

Sobald Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen und Swissgrid die vollständige Inbetriebnahmemeldung5 zugeschickt haben, wird die Einmalvergütung innert einiger Monaten ausbezahlt, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

1.4 Gibt es eine Warteliste für die Einmalvergütung?

Nein, eine eigentliche Warteliste wird für Einmalvergütungen nicht geführt. Die Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nach Eingangsdatum der vollständigen Inbetriebnahmemeldung. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen.

1.5 Ich habe die Einmalvergütung bekommen, wem kann ich meinen Strom verkaufen?

Sie haben das Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion zeitgleich selber zu verbrauchen (Eigenverbrauch): Für jede selbst konsumierte Kilowattstunde können Sie als Betreiber einer EFH-Photovoltaik-Anlage rund 20 Rp. an Strombezugskosten sparen (Privathaushalt mit Tarif H4).

Die überschüssige Produktion können Sie auf dem Strommarkt verkaufen: Die Elektrizitätsunternehmen müssen den Strom zum marktorientierten Bezugspreis abnehmen (dieser Preis kann jährlich schwanken und beträgt derzeit im Durchschnitt 6-10 Rp./kWh). Sie können auf www.pvtarif.ch die regionalen Vergütungen für die Einspeisung nachschauen.

Zusätzlich kann der ökologische Mehrwert (der Mehrwert der ökologischen Stromproduktion gegenüber konventionell generierter Elektrizität) an einen Elektrizitätsversorger oder an einer der zahlreichen Strombörsen verkauft6 werden.

1.6 Ich möchte meine Anlage erweitern. Bekomme ich dafür die Einmalvergütung?

Für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen kann nur der Leistungsbeitrag entrichtet werden. Um von einem Leistungsbeitrag für eine Erweiterung profitieren zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Die Erweiterung muss mindestens 2 kW gross sein.
  • Die Gesamtleistung muss kleiner 30 kW sein.

Wurde für die ursprüngliche Anlage die EIV in Anspruch genommen, so kann für die Erweiterung (unter den vorgenannten Bedingungen) wiederum nur der Leistungsbeitrag der EIV ausbezahlt werden. Ein Wechsel der erweiterten Anlage in die KEV ist nicht mehr möglich. Umgekehrt kann für eine Erweiterung einer KEV-Anlage keine EIV ausbezahlt werden.

2. Integrierte Anlagen

2.1 Erhalte ich eine höhere Vergütung für eine integrierte Anlage?

Ja, wenn die Anlage in eine Baute integriert ist und neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dient (Doppelfunktion). Die Erfüllung von ästhetischen Kriterien wie Vollflächigkeit oder sauberer Dachabschluss reicht nicht aus, um eine Anlage als integriert einzustufen. Das BFE hat diesbezüglich im März 2014 eine aktualisierte Richtlinie7 publiziert.

2.2 Ich möchte 2016 eine integrierte Anlage bauen. Welche Anforderungen müssen die Fotos erfüllen, die ich bei Swissgrid einreichen muss?

Die Fotos müssen den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertig-stellung zeigen. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Ziffer 2.3 Anhang 1.2 der Energieverordnung vorliegt.

3. Ober- und Untergrenzen bei der Einmalvergütung

3.1 Gibt es eine Untergrenze beim Anrecht auf die Einmalvergütung?

Ja, Anlagen oder Erweiterungen mit einer Leistung unter 2 kW werden nicht unter-stützt.

3.2 Ich möchte eine Anlage von 35 kW bauen. Kann ich nur 29 kW für die Einmalvergütung anmelden und für die restlichen 6 kW auf die Förderung verzichten?

Nein, das ist nicht zugelassen. Nur Anlagen mit einer Gesamtleistung kleiner als 30 kW sind für die Einmalvergütung zugelassen.

Mit der Energiestrategie 2050 ist jedoch vorgesehen, dass auch grosse Photovoltaik-Anlagen eine Einmalvergütung beantragen können.

3.3 Ich besitze bereits eine 30 kW Anlage und erhalte dafür die KEV. Für den Ei-genverbrauch möchte ich die Anlage auf 50 kW erweitern. Kann ich dafür die Einmalvergütung bekommen?

Nein, das ist nicht möglich. Die zusätzliche 20 kW Anlage gilt als Erweiterung der KEV-Anlage. Die gesamte Anlage wird mit einem KEV-Mischsatz vergütet. Vorteil: Sie erhalten die neue Vergütung unverzüglich und müssen dafür nicht (wieder) jahrelang auf der Warteliste bleiben.

3.4 Die Einmalvergütungen werden bis zu einer Leistung von 30 kW gewährt. Welche Leistung ist gemeint?

Als Kriterium, ob eine Einmalvergütung gewährt werden kann, ist die normierte DC-Spitzenleistung des Solarstromgenerators entscheidend.

4. Diverses

4.1 Mein Nachbar hat 2014 auf seinem Haus bereits eine 20 kW-Anlage gebaut und dafür die Einmalvergütung erhalten. 2016 möchte auch ich eine 15 kW-An-lage bauen und von der Einmalvergütung profitieren. Beide Anlagen haben den gleichen Einspeisepunkt. Kann ich die Einmalvergütung erhalten?

Wenn sich vor einem Einspeisepunkt mehrere Einheiten von Modulfeldern und den dazugehörigen Wechselrichtern auf verschiedenen Grundstücken befinden, kann jede dieser Einheiten als eine Anlage gelten. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2015.

4.2 Muss ich meine Anlage vor dem Bau Swissgrid melden?

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Anmeldung bei Swissgrid. Sie müssen jedoch keine Freigabe von Swissgrid abwarten, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Bedingung für die Auszahlung ist die Einreichung sämtlicher notwendiger Inbetriebnahmeunterlagen. Die Auszahlung kann nur erfolgen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

4.3 Meine Anlage funktioniert nicht (mehr). Muss ich die Einmalvergütung zu-rückzahlen?

Die Einmalvergütung kann durch Swissgrid zurückgefordert werden, wenn der Betrieb Ihrer Anlage nicht für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist. Dies wird in der Energieverordnung geregelt (Ziff. 6.2 Anhang 1.8 der Energieverordnung).

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Alle Faktenblätter zur KEV und EIV >>

Fragen zum Fördersystem (Einmalvergütung oder KEV):Website von Swissgrid – E-Mail: kev-hkn@swissgrid.ch, Telefon: +41 848 014 014

Text: Bundesamt für Energie

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