Die Statutenänderungen, die im Dezember 2014 von der Swissgrid Generalversammlung und vom Swissgrid Verwaltungsrat beschlossen wurden, bezwecken in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Aktienkapitals aufgrund von Bewertungsanpassungen und als Konsequenz daraus eine Reduktion des bedingten Kapitals. In einem zweiten Schritt wird aufgrund der Überführung weiterer Anlagen des Übertragungsnetzes an die Swissgrid AG eine ordentliche Kapitalerhöhung durchgeführt.
Änderungen der Statuten von Swissgrid müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden.
Im Kontext der angekündigten Aktienverkäufe durch bisherige Swissgrid Aktionäre hat sich gezeigt, dass die Bestimmung der Statuten der Swissgrid AG zu den Vorkaufsrechten (Art. 5) angepasst werden sollte. Dies mit Blick auf die gesetzliche Vorgabe, die den Kreis der Vorkaufsberechtigten definiert (Art. 18. Abs. 4 StromVG). Im Auftrag des Bundesrats wird das UVEK deshalb mit Swissgrid in Kontakt treten und auf eine entsprechende Statutenänderung hinwirken.
Text: Der Bundesrat
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