Der Bundesrat hat am 16. April 2014 die Botschaft zur Ratifizierung der Verpflichtung der Schweiz im Zeitraum 2013-2020 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Klima: Bundesrat will Kyoto-Verpflichtung weiterführen

Der Bundesrat will, dass die Schweiz ihre Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen im Rahmen des Kyoto-Protokolls fortsetzt. Bis 2020 soll die Schweiz ihre Emissionen gegenüber 1990 um 20% senken. Dieses Ziel steht in Einklang mit dem revidierten CO2-Gesetz. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.


Die Schweiz hat das Kyoto-Protokoll 2003 ratifiziert. Sie hat das für die erste Verpflichtungsperiode (2008-2012) festgelegte Reduktionsziel für die Emission von Treibhausgasen erreicht, wie das Bundesamt für Umwelt am 10. April 2014 mitgeteilt hat.

An der Klimakonferenz in Doha (2012) kündigten die Schweiz, die EU-Staaten, Norwegen, Australien, Island, Liechtenstein, Monaco, Weissrussland, Kasachstan und die Ukraine verbindliche Reduktionsziele für die zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll (2013-2020) an. Die Schweiz hat sich eine Verminderung der Treibhausgasemissionen von 20% gegenüber 1990 zum Ziel gesetzt.

Die Verpflichtungen dieser Industrieländer wurden in einer breit abgestützten politischen Vereinbarung festgehalten. Diese sieht für den Zeitraum 2013-2020 ein System der Ankündigung von Reduktionszielen auf freiwilliger Basis vor. Es steht allen Staaten offen, insbesondere auch Schwellenländern wie Indien, China, Mexiko und Brasilien sowie Industrieländern, die keine Verpflichtung unter dem Kyoto-Protokoll eingegangen sind (USA, Kanada, Russland, Japan und Neuseeland). Aufgrund eines Abkommens, das 2015 in Paris zum Abschluss gelangen soll, sind ab 2020 alle Staaten verpflichtet, ihre Emissionen zu vermindern.

Umsetzung im Rahmen des CO2-Gesetzes
Der Bundesrat hat am 16. April 2014 die Botschaft zur Ratifizierung der Verpflichtung der Schweiz im Zeitraum 2013-2020 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird vor allem durch die Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes sichergestellt, welches das Parlament Ende 2011 verabschiedet hat. Dieses sieht vor, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 gegenüber 1990 um 20% zu senken. Dieses Ziel soll ausschliesslich durch inländische Massnahmen erreicht werden. Instrumente wie die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, das Gebäudeprogramm oder die Abgasvorschriften für Personenwagen wurden bereits eingeführt und tragen zur Emissionsminderung bei. Dazu kommen weitere Massnahmen wie die vermehrte Nutzung von Holz als Baustoff oder Energiequelle, die Reduktion von Methan- und Lachgasemissionen in der Landwirtschaft oder die Reglementierung synthetischer Treibhausgase.

Botschaft zur Genehmigung der Änderung von Doha des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen >>

Text: Der Bundesrat

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