Die Kommission will ein Modell, bei dem feste Endverbraucher ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten. Ausgeschlossen vom System ist die bereits unterstützte oder geförderte Stromproduktion.

UREK-N: Gebundene Endkunden sollen ausschliesslich inländischen Strom aus Erneuerbaren erhalten

(UREK-N) Die Energiekommission des Nationalrates (UREK-N) möchte, dass den gebundenen Endkunden ausschliesslich Strom aus inländischen erneuerbaren Energien geliefert wird. Dabei sollen die Stromtarife angemessen bleiben.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen der vom Ständerat initiierten Diskussion zu Artikel 6 StromVG (Stromnetzstrategie 16.035) verschiedene Akteure angehört. Mit seinem Entschluss zur Aufhebung von Absatz 5 des entsprechenden Artikels möchte der Ständerat den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig weitergeben zu müssen (Abschaffung der Durchschnittspreismethode).

Tiefe Strompreise erschweren Kraftwerksunterhalt und -ausbau
Die Kommission zeigt sich überzeugt davon, dass rasches gesetzgeberisches Handeln im Sinne einer Übergangslösung zur Stärkung der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien, namentlich der Wasserkraft, nötig ist. Die tiefen Strompreise erschweren Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerke. Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag angenommen, der auf die wettbewerbliche Stärkung der inländischen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien hinwirkt. Dazu schlägt die Kommission ein Modell vor, wonach feste Endverbraucher ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten. Ausgeschlossen vom System ist die bereits unterstützte oder geförderte Stromproduktion. Auch soll keine zusätzliche Abgabe bei den Endkunden erhoben werden. Die Kommission möchte sicherstellen, dass die Tarife für die gebundenen Stromkunden angemessen sind und sich an einer effizienten Produktion orientieren. Sie überträgt dem Bundesrat die Aufgabe, Regeln für die Preisgestaltung zu erarbeiten. Eine Minderheit spricht sich gegen eine solche Lösung aus und möchte beim geltenden Recht bleiben.

Die Stromnetzstrategie wurde mit 17 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Die Kommission hat am 24. und 25. April 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.

Text: Parlamentsdienste

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