Spannend wird es mit der nächsten Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zu erfahren, wie viele der Projektinhaber sich bis 28.02.2017 dafür entschieden haben, mit ihrer Genehmigung in das Ausschreibungssystem zu gehen.

Windkraft-Genehmigung: Gute Basis für Übergang in Ausschreibungssystem

(BWE) „Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen zu den Genehmigungen für Windenergieanlagen per 31.12.2016 lassen für die zwei Übergangsjahre 2017 und 2018 einen stabilisiert hohen Zubau erwarten. Dies hilft der Industrie sich auf das Ausschreibungssystem einzustellen“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.


Insgesamt sind zum 31. Januar 2017 jetzt 2.950 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von rund 8840 Megawatt dem Anlagenregister gemeldet. Die Zahl kommt nicht überraschend. In der Vergangenheit wurden ca. 30 - 40% der Genehmigungen nicht im Anlagenregister sichtbar, weil es für die Nichtmeldung keine Restriktion gab. Dies ist mit den im EEG 2017 genannten Daten erstmals anders. Nur wer bis 31.1.2017 seine bis 31.12.2016 erreichte Genehmigung gemeldet hat, kann noch eine Umsetzung unter Fortschreibung des EEG prüfen. Damit gibt es erstmals eine ehrliche Zahl für die Genehmigungen.

„Spannend wird es mit der nächsten Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zu erfahren, wie viele der Projektinhaber sich bis 28.02.2017 dafür entschieden haben, mit ihrer Genehmigung in das Ausschreibungssystem zu gehen. Andernfalls könnten Projekte wegen der starken Degression bis Ende 2018 ihre Wirtschaftlichkeit einbüssen“, so Hermann Albers.

Text: Deutscher Bundesverband WindEnergie

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