Der Ständerat will ihnen erlauben, den selber produzierten, tendenziell teureren Strom in der Grundversorgung abzusetzen. Den Preisvorteil eingekauften Stroms müssten sie nicht weitergeben. Bild: ee-news.ch zur freien Verfügung

Ständerat: Stromnetz fit für Energiewendefit machen – EVU müssen Preisvorteile beim Strom nicht weitergeben

(©sda) Im Schweizer Stromnetz gibt es Engpässe, der Ausbau geht schleppend voran. Die schwankende Produktion aus erneuerbaren Energien verursacht zusätzliche Probleme. Einstimmig hat der Ständerat am Donnerstag eine Gesetzesänderung gutgeheissen, mit der diese Herausforderungen bewältigt werden sollen. Eine anderer Entscheid kommt den Schweizer Stromproduzenten zugute. Der Ständerat will ihnen erlauben, den selber produzierten, tendenziell teureren Strom in der Grundversorgung abzusetzen. Den Preisvorteil eingekauften Stroms müssten sie nicht weitergeben.


Das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze hat zum Ziel, dass Leitungen mit der benötigten Kapazität rechtzeitig zur Verfügung stehen. Es setzt bei der Netzentwicklung an. Energiewirtschaftliche Szenarien des Bundesamts für Energie dienen als Basis für die Ermittlung des künftigen Netzbedarfs und für die Planung des Netzausbaus. Um die Verfahren zu beschleunigen, werden die Fristen verkürzt. Die Natur- und Heimatschutzkommission beispielsweise hat nur noch drei Monate Zeit für ein Gutachten. Mit dem gleichen Ziel hatte der Bundesrat auch vorgeschlagen, Projekte von untergeordneter Bedeutung vom Plangenehmigungsverfahren auszunehmen.

Der Ständerat beschloss jedoch ein anderes Konzept: Anlagen über 36 Kilovolt (kV) sollen grundsätzlich dem Plangenehmigungsverfahren unterstehen, wobei der Bundesrat Ausnahmen machen kann. Bei Bedarf soll er auch Projekte mit tieferer Spannung dem Plangenehmigungsverfahren unterstellen können.

Bessere Akzeptanz
Zusätzlich beschleunigt werden sollen die Verfahren durch eine tiefere Zahl von Beschwerden. Um das zu erreichen, wird die Bevölkerung stärker einbezogen. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit soll für mehr Transparenz und bessere Akzeptanz der Leitungsprojekte sorgen.

Ins gleiche Kapitel gehört das Thema Erdkabel. Künftig soll das Verteilnetz grundsätzlich in der Erde verlegt werden, sofern dies höchstens dreimal mehr als eine Freileitung kostet. Kosten, die diesen Faktor überschreiten, dürfen den Endkunden nicht in Rechnung gestellt werden. Diese technischen Vorgaben zur Förderung von Erdkabeln erwiesen sich als politisches Herzstück der Vorlage. Viele Standesvertreter wussten von Widerstand gegen Freileitungen in ihren Regionen zu berichten. "Unter diesen Freileitungen wohnen Menschen, und diese Menschen haben Ängste", sagte Beat Rieder (CVP/VS).

Auf Kosten der Haushalte
Eine anderer Entscheid kommt den Schweizer Stromproduzenten zugute. Der Ständerat will ihnen erlauben, den selber produzierten, tendenziell teureren Strom in der Grundversorgung abzusetzen. Den Preisvorteil eingekauften Stroms müssten sie nicht weitergeben. Andernfalls wären Elektrizitätsversorger, die selber Strom produzieren, schlicht nicht mehr konkurrenzfähig, warnte Beat Vonlanthen (CVP/FR). Bundesrätin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Mit dieser Lösung subventionierten die Haushalte die Grossunternehmen, die sich am liberalisierten Strommarkt eindecken könnten, sagte sie.

Smart Meter: Einverständnis Kunden wird vermutet
Weiter hat der Ständerat die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des intelligenten Stromnetzes und intelligenter Haussteuerungen verbessert. Unter anderem hat er entschieden, dass das Einverständnis des Kunden beim Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme vermutet wird. Wenn dieser keine solchen Systeme im Haus will, muss er ausdrücklich widersprechen.

Stromnetzstrategie so oder so nötig
Für die Umsetzung der so genannten Strategie Stromnetze rechnet der Bundesrat bis 2050 mit Mehrkosten von insgesamt rund 18 Milliarden Franken. Die Kosten variieren allerdings je nach Anteil Erdleitungen. Der grösste Posten geht aber auf Anpassungen wegen der zunehmend dezentralen Produktion erneuerbarer Energien zurück. Die Strategie Stromnetze ist Teil der Energiestrategie 2050. Sie ist jedoch unabhängig davon notwendig, unter anderem wegen bestehender Engpässe im Netz. Aufgrund der zunehmenden Isolation der Schweiz in Europa ist eine Lösung dringend nötig. Das Abkommen, das die Anbindung an den europäischen Strommarkt ermöglichen sollte, liegt wegen der stockenden Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU auf Eis. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

©Text: SDA

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