Die eingereichten Anträge beschreiben die Vorgehensweise bei der Stilllegung und beim gesamten Abbau von KKP 2 und GKN II.

EnBW: Beantragt frühzeitig Genehmigungen für Stilllegung und Abbau AKW KKP 2 und GKN II

(PM) Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat die Genehmigungen für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Philippsburg 2 (KKP 2) und Neckarwestheim II (GKN II) beantragt. Genehmigungsbehörde ist das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.


Die EnBW reicht die Anträge schon zu diesem frühen Zeitpunkt ein, weil dadurch die Chance besteht, bereits zum Zeitpunkt der Abschaltung der Anlagen jeweils im Besitz einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) zu sein und unmittelbar mit dem Rückbau der Anlagen beginnen zu können. In der Vergangenheit haben vergleichbare Genehmigungsverfahren drei bis vier Jahre gedauert. Laut Atomgesetz darf die EnBW mit KKP 2 noch maximal bis Ende 2019 Strom produzieren, mit GKN II maximal bis Ende 2022. Beide Anlagen zusammen decken derzeit etwa ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg.

Alle AKW im Rückbauprozess
EnKK-Chef Jörg Michels: Fünf Jahre nach der Energiewende im Jahr 2011 sind nun alle fünf Kernkraftwerke der EnBW formal in den Rückbauprozess eingebunden. “ In Obrigheim ist die Demontage des dortigen Kernkraftwerks bereits weit vorangeschritten. Der Beginn des Rückbaus der abgeschalteten Blöcke Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I) rückt näher, denn die erforderlichen Genehmigungen werden im Laufe des 2. Halbjahrs 2016 erwartet.

Erste Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen
Zum Rückbau von KKP 2 und GKN II hat die EnBW bereits vor der Antragstellung eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 hat die EnBW hierfür auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hat die EnBW be-trachtet. Eine Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf den Standortseiten der EnBW-Website zu finden ( www.enbw.com/philippsburg bzw. www.enbw.com/neckarwestheim ).

Erfahrung nutzen
Die nun eingereichten Anträge beschreiben die Vorgehensweise bei der Stilllegung und beim gesamten Abbau von KKP 2 und GKN II. Damit ist der gesamte Genehmigungsumfang, der für den Abbau der Anlagen bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes nötig ist, in jeweils einem einzigen Antragsverfahren enthalten. „Wir nutzen unsere Erfahrungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und aus den weit vorangeschrittenen Antragsverfahren für den Rückbau von KKP 1 und GKN I bei der Ausarbeitung der aktuellen Anträge“, erläutert Jörg Michels.

Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Im weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren wird das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligen und beispielsweise Antragsunterlagen öffentlich auslegen. Zur Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen des Rückbaus von KKP 2 und GKN II wird die EnBW jeweils eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchführen und veröffentlichen. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen.

Rückbau-Infrastruktur wird auch für KKP 2 und GKN II genutzt
Für den Rückbau der Anlagen in Philippsburg und Neckarwestheim – also auch für KKP 2 und GKN II – kommen die Infrastruktureinrichtungen zum Einsatz, die die EnBW seit Februar 2016 an beiden Standorten errichtet. Die Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) und Standort-Abfalllager (SAL) ermöglichen einen zügigen und effizienten Rückbau. Durch die Bearbeitung der Stoffe aus dem Rückbau wird das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert. Die EnBW geht davon aus, dass nach der Reststoffbearbeitung voraussichtlich nur noch etwa 1 Prozent der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein wird. Gleichzeitig erhöht sich durch die Bearbeitung der Anteil der Reststoffe, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Ein weiterer Vorteil der Reststoffbearbeitungszentren ist, dass Rückbau-bedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können. Die Auswirkungen von RBZ und SAL auf die Umwelt wurden umfangreich geprüft. Untersuchungen hierzu wurden sowohl von der EnBW als auch – im Auftrag des Umweltministeriums – vom Öko-Institut durchgeführt. Als Schlussfolgerung hat das Öko-Institut festgestellt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Text: EnBW

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