Anträge für eine EIV werden zurzeit von Swissgrid wie folgt beantwortet: „Für das erste Halbjahr 2016 stehen 50 Millionen Franken für die Auszahlung von Einmalvergütungen zur Verfügung. Dieses Geld ist bereits verpflichtet. Nach Abklärung Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Auszahlung Ihrer Anlage im ersten Halbjahr 2016 nicht möglich sein wird. Somit muss die Entscheidung des Bundesrats im Juni abgewartet werden, ob der Netzzuschlag per 1.1.2017 auf 1.5 Rp./kWh angehoben wird. Nur wenn der Bundesrat die Anhebung des Zuschlags für 2017 beschliesst, können ab Mitte 2016 weitere 50 Millionen Franken für die Einmalvergütungen freigegeben werden.“
Noch bis zum 25. Mai läuft die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Erhöhung des Netzzuschlages. Swissolar ist zuversichtlich, dass der Bundesrat der Erhöhung zustimmen wird.
Text: Swissolar
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