Der heutige Vollzug der obligatorischen Pflichtlagerhaltung von Erdgas wird aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen zunehmend schwierig.

Bundesrat: Neue Pflichtlagerorganisation Erdgas

Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas gutgeheissen. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. Damit wird die Voraussetzung für eine Pflichtlagerorganisation der Erdgasbranche geschaffen. Die Branche erhält die Möglichkeit, privatwirtschaftliche Garantiefonds zur Finanzierung der Pflichtlagerhaltung zu gründen, um eine effiziente und wettbewerbsneutrale Lagerhaltung sicherzustellen.


Die Erdgasbranche ist heute der einzige Wirtschaftszweig ohne private Pflichtlagerorganisation gemäss Landesversorgungsgesetz. Solche Organisationen bestehen seit Jahren für Nahrungsmittel, Heilmittel, flüssige Treib- und Brennstoffe sowie Dünger. Sie unterstehen der Aufsicht des Bundes.

Der heutige Vollzug der obligatorischen Pflichtlagerhaltung von Erdgas wird aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen zunehmend schwierig. Die Liberalisierung und die Schaffung von Grosshandelsmärkten in Europa mit verhältnismässig tiefen Preisen führen dazu, dass einzelne Marktteilnehmer nur sehr kurzfristig oder sporadisch am schweizerischen Gasmarkt auftreten. Dies kann dazu führen, dass sie sich der Lagerpflicht entziehen und dadurch Wettbewerbsvorteile erzielen.

Die schweizerische Gaswirtschaft hat dem Bund mitgeteilt, dass sie die gesetzliche Möglichkeit zur Gründung einer Pflichtlagerorganisation wahrnehmen wird. Der Bund profitiert von einer solchen Selbsthilfeorganisation, da er mit ihr einen einzigen, verlässlichen Ansprechpartner zu sämtlichen Fragen der Erdgasbevorratung hat.

Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas>>

Text: Der Bundesrat

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