Kanton Luzern will Wasserkraft-Nutzung ausbauen

Im Kanton Luzern soll die Wasserkraftnutzung ausgebaut werden. Derzeit ist fast die Hälfte des wirtschaftlich nutzbaren Wasserkraftpotenzials noch nicht erschlossen. Das zeigt der Regierungsrat im Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung auf. Die Bedeutung der Wasserkraft ist im Kanton Luzern jedoch aufgrund der Topografie und des Einzugsgebiets der Gewässer bescheiden.


Nur Kleinwasserkraftwerke

Der Kanton Luzern spielt bei der Wasserkraftnutzung zur Stromerzeugung im schweizerischen Vergleich eine untergeordnete Rolle. Alle rund 200 Wasserkraftwerke weisen eine Leistung unter 10 Megawatt (MW) auf und gelten deshalb als Kleinwasserkraftwerke. Das grösste Wasserkraftwerk des Kantons, das Kraftwerk Rathausen der Centralschweizerischen Kraftwerke AG, erzielt eine Bruttoleistung von 2'758 Kilowatt (kW). Insgesamt leisten nur vier Wasserkraftwerke mehr als 1 MW Leistung.

Gesamthaft werden im Kanton Luzern 48 Gigawattstunden pro Jahr erzeugt, was dem durchschnittlichen Verbrauch von 9'000 Haushalten entspricht. Im Vergleich dazu erbringen die Kraftwerke im Grimselgebiet mit ihren 26 Turbinen und einer Gesamtleistung von 1'125 MW eine jährliche Stromproduktion von durchschnittlich 2'350 Gigawattstunden pro Jahr, was dem Verbrauch von gegen 450'000 Haushalten entspricht.

Potenzial ausschöpfen
Wie der Regierungsrat im Planungsbericht darlegt, soll das Wasserkraftpotenzial möglichst wirksam genutzt werden. Grundsätzlich soll die Wasserkraftnutzung in allen Gebieten, in denen sie nach Bundesrecht nicht ausgeschlossen ist, möglich sein. Ein interessantes Potenzial erreichen insbesondere

  • die Reuss,
  • die Kleine Emme,
  • die Waldemme,
  • die Entlen,
  • der Rümlig,
  • die Ilfis,
  • die Grosse Fontanne,
  • der Aabach im Seetal,
  • die Suhre,
  • die Luther,
  • und die Wigger.

Nutzung ausgeschlossen
Für eine Reihe von Gewässerbereichen bleibt die Wasserkraftnutzung jedoch aus Schutzinteressen ausgeschlossen. Es betrifft dies

  • einzelne Abschnitte der Waldemme,
  • der Kleinen Emme und des Rümlig,
  • den Rotbach in Flühli und seine Zuflüsse sowie die Entlen
  • und die Grosse Entlen mit dem Grossteil ihrer Zuflüsse.

Bestehende Wasserkraftwerke in Ausschlussbereichen bleiben im Rahmen der Rechtsordnung in ihrem Bestand geschützt.

Vereinbarkeit mit Raumplanung und Umweltrecht
Der Kanton Luzern setzt beim Ausbau der Wasserkraftnutzung auf die Optimierung der bestehenden Infrastruktur und auf die Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken mit einer grossen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. So wird ein geplantes grösseres Kraftwerksvorhaben einem kleineren vorgezogen, wenn es im Rahmen der Rechtsordnung einen grösseren Nutzen erbringen kann und die Kosten der Energieerzeugung im Rahmen der üblichen Preise liegen. Damit wird bezweckt, dass die bereits hohen Stromkosten im Kanton Luzern nicht noch weiter erhöht werden. Bei allen Projekten wird die Vereinbarkeit mit der Raumplanung und dem Umweltrecht geprüft, auch werden die erforderlichen ökologischen Schutz- und Ersatzmassnahmen sichergestellt. Von vorrangiger Bedeutung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ist die zu gewährleistende Restwassermenge, deren Festsetzung direkte Auswirkungen auf den Umfang des Nutzungsrechts und die nutzbare Wassermenge hat. Auch die Reaktivierung stillgelegter Kraftwerke ist möglich, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Starkes Interesse an der Nutzung
Das Interesse an der Wasserkraftnutzung im Kanton Luzern ist stark gestiegen. Zurzeit liegen rund ein Dutzend Anfragen für Konzessionen zum Bau und Betrieb von Kleinwasserkraftwerken vor. Das Interesse ist unter anderem auf die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung zurückzuführen, die den Betrieb von Kleinwasserkraftwerken wirtschaftlich interessant macht. Der Planungsbericht zeigt das Vorgehen bei Neukonzessionierungen und bei Konzessionserneuerungen detailliert auf. Der Kanton Luzern behält sich vor, die Wasserkraftnutzung mit neuen Wasserkraftwerken an bestimmten, noch festzulegenden Standorten beziehungsweise Gewässerabschnitten öffentlich auszuschreiben.

Der Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung ist Teil der regierungsrätlichen Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduktion des Energieverbrauchs und schliesst sich an den Planungsbericht Energie, die Stromversorgungsgesetzgebung, den Planungsbericht zur Stromversorgung, die Kantonsinitiative zur Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Stromversorgung sowie die Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduktion des Energieverbrauchs an.

Text: Staatskanzlei Luzern

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