Aus Sicht des ENSI und der KNS erfüllt das Stilllegungsprojekt der BKW für das AKW Mühleberg unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen alle erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung.

AKW Mühleberg: Gutachten zum Stilllegungsprojekt liegen vor

(BFE) Die Projektunterlagen der BKW für die Stilllegung des AKW Mühleberg wurden in den letzten Monaten vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) eingehend geprüft. Im nun vorliegenden Gutachten stellt das ENSI fest, dass die geplanten Stilllegungsarbeiten von der BKW nachvollziehbar dargelegt wurden und die grundlegenden Schutzziele eingehalten werden können.


Für die geordnete Umsetzung der Stilllegung des AKW schlägt das ENSI 35 Nebenbestimmungen vor, die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in die zu erlassende Stilllegungsverfügung aufgenommen werden sollen.

Voraussetzungen für Stilllegungsverfügung erfüllt
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass das ENSI die Projektunterlagen umfassend geprüft hat. Nach Ansicht der KNS können insbesondere die mit der Umsetzung der Nebenbestimmungen verbundenen Überprüfungen durch das ENSI sicherstellen, dass die Stilllegungsarbeiten sicherheitsgerichtet geplant und durchgeführt werden. Aus Sicht des ENSI und der KNS erfüllt das Stilllegungsprojekt der BKW unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen alle erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung.

Gemäss ENSI hat die BKW im Stilllegungsprojekt nachvollziehbar dargelegt, dass während der Stilllegungsarbeiten:

  • die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit eingehalten werden.
  • die Anforderungen an die nukleare Sicherung erfüllt werden.
  • die Rückbauarbeiten keine negativen Rückwirkungen auf die nukleare Sicherheit und Sicherung haben.
  • Personal, Bevölkerung und Umgebung vor ionisierenden Strahlen geschützt werden.
  • genügend qualifiziertes Personal in einer geeigneten Organisation zur Verfügung steht.
  • die radioaktiven Abfälle in geeignetem Zustand der Endlagerung zugeführt werden.

35 Nebenbestimmungen
Für eine geordnete Umsetzung der Stilllegung des AKW schlägt das ENSI dem UVEK 35 Nebenbestimmungen zur Aufnahme in die Stilllegungsverfügung vor. Diese betreffen unter anderem die Unterteilung der Stilllegung in drei Phasen sowie diverse Freigabepflichten. Aus Sicht des ENSI und der KNS erfüllt das Stilllegungsprojekt der BKW unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen alle erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung.

Die KNS unterstützt die vom ENSI vorgeschlagenen Nebenbestimmungen. Mit Blick auf das Gefährdungspotenzial weist die KNS darauf hin, dass das Aktivitätsinventar am Standort nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs sowie in den Stillegungsphasen 1 und 2 um jeweils mehrere Grössenordnungen sinkt, bis schliesslich ein radiologisch unbedenkliches Niveau erreicht ist. Die KNS regt an, die Stilllegung des AKW für diverse sicherheitstechnische Forschungsarbeiten zu nutzen.

In den nächsten Monaten erfolgt die Redaktion der Stilllegungsverfügung durch das BFE. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das UVEK die Stilllegungsverfügung Mitte 2018 erlassen.

ENSI-Gutachten zum Stillegungsprojekt AKW Mühleberg >>

Stellungnahme zum ENSI-Gutachten zum Stilllegungsprojekt des AKW Mühleberg >>

Zeitplan Stilllegungsverfahren AKW Mühleberg >>

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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