Cockpit Stromkennzeichnung Schweiz, Stand Mai 2017: Knapp 60% des Schweizer Stroms stammt aus erneuerbaren Energien. Bei knapp 20% des Stroms (Vorjahr: 18%) können Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüft werden. ©Bild: Swissgrid

Schweizer Strommix: Herkunft von fast 20% nicht überprüfbar

(ee-news) Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 58% aus erneuerbaren Energien: zu 53% aus Grosswasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 21% stammen aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19.4% sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015.


Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe unten) werden jährlich erhoben und auf im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht.

Zusammensetzung Strommix
Die jetzt publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2015. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

  • 53.4% des im Jahr 2015 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2014: 49.5%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 88.8% (2014: 87.6%) in der Schweiz produziert.

  • 20.7% (2014: 26,0%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (34%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 88.2% aus der Schweiz.

  • 19.4% (2014: 18.1%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser relativ hohe Anteil dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht überprüfbarer Energieträger indes nur leicht erhöht.

  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 4.7% (2014) auf 4.9% im Jahr 2015. Davon wurden 94% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.

  • In geringen Mengen stammte der 2015 gelieferte Strom aus Abfällen (1%) und fossilen Energieträgern (0.6%).

Mehr Transparenz
Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen – mit der Ausnahme von Kleinstanlagen – alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.

Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen" aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten. Auf Grundlage dieses Berichts wurde die Volldeklaration im Vorschlag vom 1. Februar 2017 zur Revision der Energieverordnung aufgenommen (siehe ee-news.ch vom 14.01.2016 >>).

Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
In der Schweiz wird Strom zu rund 60% aus Wasserkraft, zu 34% aus Kernkraft, zu gut 2% aus fossilen und 4% aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsument/innen so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.

Cockpit Stromkennzeichnung Schweiz >>
Bericht Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Bundesamt für Energie (BFE)

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2 Kommentare

Rudolf Zölde

Umwelttechnologien.
Die Elektronik-Impulstechnologie erhöht die Spannung jeder Stromquelle mit hohem Wirkungsgrad für Anwendungen allgemein, insbesondere für Elektrofahrzeuge mit elektronische Batterie-Ladeeinheit für Langstrecken, Photovoltaik, thermoelektrische Generatoren und Luft- und Raumfahrt, oder mit Megawatt Leistungselektronik für Containerschiffen. Lizenzangebot. Liefern keine Hardware.
INNOVATIVE TECHNOLOGIEN - RZ-IT
Institut für Erneuerbare Energien
rudolf.zoelde@protonmail.com
www.rz-innovatec.com

Martin Bölli

Beim Anteil neuer erneuerbarer Energien gibt es eine Vermischung der Kategorien: Der über die KEV geförderte Beitrag der Kleinwasserkraft (gilt ja eigentlich nicht als neue erneuerbare Energie) ist nur ein Teil des Gesamtbeitrags der Kleinwasserkraft. Der zweite Teil ist in der Kategorie Wasserkraft enthalten. Der Gesamtbeitrag der Kleinwasserkraft 2016 beträgt 3,99 TWh/a, und somit stammen also gut 6% der gesamten CH Elektrizitätsproduktion allein aus Kleinwasserkraft.

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