Unter Annahme von 4‘500 Vollaststunden liegen diese im Bereich von 3 bis 18 Rappen pro Kilowattstunde.

Auszug aus dem Bericht: Übersicht der Betriebs- und Unterhaltskosten von Kleinwasserkraftwerken. Tabelle: Swiss Small Hydro

Studie: Betriebs- und Unterhaltskosten von Kleinwasserkraft

(Swiss Small Hydro) Die Lebensdauer von Kleinwasserkraftwerken ist in der Regel mindestens auf die Konzessionsdauer, also 40 bis 80 Jahre, ausgelegt. Dafür sind für Planung, Bau und Inbetriebnahme hohe Anfangsinvestitionen erforderlich. Diese Kosten sind relativ gut bekannt, werden sie doch im Rahmen der KEV-Anmeldung auch ausgewiesen. Die Betriebs- und Unterhaltskosten hingegen werden in der Regel durch die Planer mit 2 bis 4% der Gesamtinvestition nur abgeschätzt. Genauere Angaben waren bis anhin nicht verfügbar.


Das vom BFE finanzierte Projekt «Betriebs- und Unterhaltskosten Kleinwasserkraft» hat nun mit Hilfe einer schriftlichen Umfrage bei Betreibern von Kleinwasserkraftwerken diese Kosten erfasst, zusammengestellt und ausgewertet. Die Auswertung belegt einerseits, dass auch die Betriebs- und Unterhaltskosten von der Fallhöhe und der Anschlussleistung abhängig sind (s. Tabelle links), ähnlich wie dies auch bei den Investitionskosten feststellbar ist.

3 bis 18 Rappen pro Kilowattstunde
Mit den resultierenden Kosten lässt sich andererseits auch eine Abschätzung der mittelfristigen Gestehungskosten (also nach erfolgter Amortisierung der Investitionskosten) machen: Unter Annahme von 4‘500 Vollaststunden liegen diese im Bereich von 3 bis 18 Rappen pro Kilowattstunde. Nach erfolgter Amortisation sind die kleinsten Anlagen insbesondere bei Eigenverbrauch weiterhin wirtschaftlich. Grössere Kraftwerke mit einer Leistung ab ca. 50 bis 100 kW bleiben mittelfristig sogar bei Strommarktpreisen von wenigen Rappen pro Kilowattstunde konkurrenzfähig!

Bericht: Betriebs- und Unterhaltskosten Kleinwasserkraft >>

Text: Swiss Small Hydro

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