Ulrich Nyffenegger, Vorstandsvorsitzender des Vereins GEAK-CECB-CECE

Das Mehrfamilienhaus in Zollikofen stieg nach der Sanierung, für die ein GEAK Plus erstellt wurde, sowohl bei der Effizienz des Gebäudes wie auch bei der Gesamteffizienz von der schlechtesten Klasse G in die Klasse B auf. Bild: Casvita

GEAK: Aus der Arbeitsgruppe wird ein Verein

(AN) Der GEAK gewinnt weiter an Bedeutung. Mit den anfangs 2015 verabschiedeten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz MuKEn, wird der GEAK Plus für den Erhalt von Fördergeldern im Bereich Gebäudehülle obligatorisch. Zudem können die Kantone in bestimmten Fällen eine GEAK-Pflicht einführen. Durch die Gründung des Vereins GEAK erhält das Instrument die notwendige juristische, strategische und operationelle Basis.


2008 wurde der GEAK, der Gebäudenergieausweis der Kantone, lanciert und 2009 mit dem GEAK Plus sowie dem GEAK für Neubauten ergänzt. Entwickelt wurde der GEAK von einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Energiedirektorenkonferenz. Das Instrument wird immer beliebter: 2014 wurden gegenüber dem Vorjahr rund 25 Prozent mehr GEAK und GEAK Plus erstellt.

Vorreiterkantone
Tempomacher sind einzelne Kantone: Der Kanton Bern verlangt zum Beispiel für die Vergabe von Fördergeldern bei Gebäudesanierungen eine Verbesserung um zwei GEAK Plus-Klassen. Im Kanton Freiburg ist der GEAK bei jeder Handänderung wie auch für Neubauten obligatorisch. Der Kanton Waadt hat sich ebenfalls für ein GEAK-Obligatorium entschieden, das entsprechende Gesetz befindet sich in der Umsetzung.

Verein bildet den Rahmen
Um die Zuständigkeiten zu regeln, wurde anfangs Jahr von den Kantonen der Verein GEAK-CECB-CECE gegründet. Ein Gespräch mit Ulrich Nyffenegger, Vorstandsvorsitzender des Vereins GEAK.

Herr Nyffenegger, was war der Hauptgrund für die Vereinsgründung?
Wir geben mit dem GEAK und dem GEAK Plus ein offizielles Produkt heraus, ein Zertifikat, das eine gewisse Verbindlichkeit hat. In den Kantonen, in denen der GEAK obligatorisch ist, wirkt es als offizielles Dokument. Offizielle Dokumente sollten von einer offiziellen Trägerschaft herausgeben werden, damit klar ist, an wen man sich wenden kann, wenn man nicht mit dem Dokument einverstanden ist. Das ist jetzt durch den Verein gegeben. Ausserdem stellt der Verein die Qualitätssicherung bei den Experten sicher. Vorher wurde der GEAK durch eine Arbeitsgruppe aus Delegierten einzelner Kantone vertreten. War jemand mit dem Resultat des Ausweises oder einem Expertennicht einverstanden, so konnte er nirgends klagen. Da wir jetzt ein Verein sind, ist das viel einfacher zu regeln. Der Verein kann zudem einen Experten ausschliessen, der den Anforderungen nicht genügt, das war vorher zwar auch möglich, aber viel komplizierter.

Also agiert der Verein auch im Bereich Qualitätssicherung?
Genau, wir haben den Verein gegründet, um eine klare Struktur sicherzustellen. Wir wollen die Kompetenzen regeln und sowohl operative wie auch strategische Ebenen getrennt voneinander aufbauen. Der Verein verfügt über rechtliche Grundlagen. So kann jetzt im Namen des Vereins kommuniziert werden. Das war als Arbeitsgruppe innerhalb der Energiedirektorenkonferenz schwierig. Natürlich haben wir auch andere Formen von Trägerschaften evaluiert, eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH, der Verein schien uns aber die beste Lösung. Es war wichtig, eine eigenständige, juristische Körperschaft zu gründen.

Waren von Anfang an alle Kantone involviert?

Da wir von Anfang an als Arbeitsgruppe innerhalb der Energiefachstellenkonferenz konstituiert waren, waren automatisch alle Kantone beteiligt. Die Arbeitsgruppe GEAK war ein Ausschuss der Delegierten der Kantone. Es gibt verschiedene Arbeitsgruppen der Kantone im Bereich Energie und Bau, so zum Beispiel die Arbeitsgruppe MuKEn, die die Musterverordnung im Energiebereich entwickelt.

Und die Mitglieder
des Vereins sind automatisch die der Energiedirektorenkonferenz?
Genau, die 26 Kantone sind alle automatisch Mitglied des Vereins GEAK. In den Statuten steht, dass die jeweiligen Regierungsräte, die Mitglied der Energiedirektorenkonferenz, kurz EnDK, sind, auch automatisch Mitglied beim Verein GEAK sind. So gibt es 26 Aktivmitglieder. Alle anderen Interessenten können Passivmitglieder werden.

Wie finanziert sich der Verein?

Der Verein finanziert sich primär über Lizenz- und die Zertifizierungs- und Ausbildungsgebühren der neuen Experten, aber auch über Sponsoring und Projektbeiträge. Die Energiedirektorenkonferenz zahlt aus ihrem Budget maximal 50‘000 Franken als Mitgliederbeitrag. Der Betrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Unser erklärtes Ziel ist, dass der Verein GEAK selbsttragend wird. Wir sind jedoch nicht gewinnorientiert.

Wird es eine eigenständige Geschäftsstelle geben?
Wir haben die Struktur ja aufgebaut, um eine Betriebsorganisation zu haben. Die Schaffung einer Geschäftsstelle ist längerfristig sicher ein logischer Schritt, um eine gut funktionierende Organisation zu entwickeln.

Wie wichtig sind die
GEAK-Arbeitsgruppen Technik, Zertifizierung, Schulung, Qualität und Kommunikation?
Sehr wichtig, denn in den Arbeitsgruppen wird das spezifische Know-how gebündelt. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Vertretern aus dem Vorstand, externen Experten und Fachleuten zusammen. In der Regel leitet ein Vorstandsmitglied die jeweiligen Arbeitsgruppen. Sie betreuen die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung unserer Produkte.

In den neuen Mustervorschriften der Kantone im
Energiebereich, kurz MuKEn, ist der GEAK auch erwähnt. Wo sind nun die Schnittstellen zwischen dem GEAK und den MuKEn?
Im Basismodul der MuKEn wurde festgelegt, dass der GEAK in allen Kantonen als einheitliches Instrument eingeführt wird. Zudem sollen künftig Fördergelder für die Gebäudehülle an den GEAK Plus geknüpft werden. Wer mehr als 10‘000 Franken für die Modernisierung seiner Gebäudehülle erhalten will, muss künftig einen GEAK Plus erstellen lassen. Die Kantone sind aber auch frei, schon tiefere Förderbeträge an diese Voraussetzung zu knüpfen: Der Kanton Bern hat zum Beispiel diese Grenze bereits seit 2012 auf 5000 Franken festgelegt.

Es steht den Kantonen frei, eine GEAK-Pflicht für verschiedene Gebäudetypen oder in verschiedenen Fällen einzuführen, zum Beispiel bei Handänderungen undNeubauten, was im Kanton Freiburg bereits der Fall ist, oder bei Mieterwechsel.

Das Basismodul der
MuKEn bleibt also der kleinste gemeinsame Nenner der Kantone für den GEAK?
Nein, das kann man so nicht sagen. Die Kantone sind sich einig, dass der GEAK ein gutes Instrument ist. Jedoch ist es sinnvoll, den Kantonen den nötigen Spielraum bei der Umsetzung zu geben, denn ein kleiner Landkanton hat nicht die gleiche Gebäudestruktur wie ein Stadtkanton.

Der GEAK
ist die Diagnose, der GEAK Plus das Rezept und Minergie die Medizin zur Behebung der „Krankheit“, stimmt das Bild für Sie?
Ja, denn der GEAK beurteilt nur den Gebäudezustand im Vergleich mit anderen Gebäuden. Der GEAK Plus zeigt, wie man das Gebäude verbessern kann, zum Beispiel um ein Plus-Energie-Gebäude oder den Minergie-Standard zu erreichen. Minergie ist per se ein Standard, der einem Hausbesitzer garantiert, dass sich sein Gebäude in den obersten GEAK-Klassen befindet und zusätzlich einen hohen Komfort bietet. GEAK und Minergie werden sicher im Bereich Bauerneuerungen noch verstärkt zusammenarbeiten. Ich sehe das GEAK-Plus-Tool als ideales Beratungstool für einen Bauherrn, um zu entscheiden, wie er am besten einen der Minergie-Standards erreichen kann.

Text: Anita Niederhäusern, im Auftrag des Vereins GEAK-CECB-CECE

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