Die deutsche Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben.“ © Bild: BMUB

Deutschland: Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben

(BMUB) Das Kabinett hat heute die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde.


Die deutsche Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die vor allem in der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Endlagerkommission erarbeitet werden. Ich betone ausdrücklich, dass die Gorlebenveränderungssperre keine Ungleichbehandlung von Gorleben gegenüber möglichen anderen Standorten ist. Sobald im weiteren Verfahren andere oder weitere Erkundungsstandorte festgelegt werden, sind auch dort Veränderungssperren zu erlassen – dies sieht das Standortauswahlgesetz ausdrücklich vor.“

Bundesrat muss zustimmen
Das deutsche Bundesumweltministerium hatte zuvor die Länder und Verbände eingeladen, zum Entwurf der neuen Verordnung Stellung zu nehmen. Die ursprüngliche Veränderungssperre für Gorleben aus dem Jahr 2005 war auf 10 Jahre befristet und tritt am 16. August 2015 ausser Kraft. Der neuen Verordnung muss noch der deutsche Bundesrat zustimmen.

Text: Deutsches Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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