Bild: Biomasse Schweiz und VKS-ASIC finden, dass die zum Abschluss des Beitrags gezogene Verknüpfung zu einem anderen Unfall, der sich bereits 2005 zugetragen hatte, einer bewussten Verleumdung einer Branche gleichkomme.

Bild: Biomasse Schweizund VKS-ASIC nehmen gemeinsam Stellung zum Beitrag „Selbst gefährlicher Giftmüll kann auf Feldern landen“ aus der Sendung Report Mainz vom 22.07.2014.

Biomasse Schweiz und VKS-ASIC: Stellungnahme zu ARD-Beitrag

(PM) Die ARD Sendung Report Mainz versuchte mit einem schon alten Fall der Zugabe unerlaubter Materialien zu einer Biogasanlage, welche für die Vergärung tierischer Abfälle zugelassen ist, die ganze deutsche Biogasbranche schlecht zu machen. Der Bericht hat auch in der Schweiz Aufmerksamkeit erregt. Biomasse Schweiz und VKS-ASIC halten daher fest, dass ein vergleichbarer Fall in der Schweiz wegen der strikten Kontrolle kaum vorkommen kann, im schlimmsten Fall kann er aber innerhalb kurzer Zeit erfasst werden.


Die ARD Sendung thematisierte den möglichen Einsatz von unerlaubten Materialien („giftiger Sondermüll“) in Biogasanlagen. Dabei wurden mögliche negative Auswirkungen auf den Verbraucher aufgrund der Ausbringung des Materials auf landwirtschaftlichen Flächen in den Vordergrund gehoben.

Verfahren seit mehreren Jahren
Zu den in der Sendung geäusserten Anschuldigungen läuft seit mehreren Jahren ein Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft. Der abgebende Betrieb aus den Niederlanden wurde gemäss unseren Informationen bereits zur Rechenschaft gezogen. Klar ist: Sollten unerlaubte Materialien in Biogasanlagen eingesetzt werden, ist dies eindeutig zu verurteilen. Biomasse Schweiz und VKS-ASIC distanzieren sich klar von solchen Praktiken.

Aufgrund der untersuchten kriminellen Vorfälle eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen, ist jedoch überzogen. Dass ein Betreiber einer Biogasanlage wie im ARD-Beitrag Schlämme von Lacken oder Ölen annimmt und damit seine Existenz durch die Abgabe von rasch schädlichen Endprodukten auf das Spiel setzt, kann praktisch ausgeschlossen werden. Von den knapp 8‘000 Biogasanlagen in Deutschland sind weniger als 10 % überhaupt für die Annahme von Schlachtabfällen oder an-deren Abfällen tierischen Ursprungs zugelassen.

Notifikation notwendig
Insbesondere braucht es bei grenzüberschreitenden Abfallverschiebungen wie im Falle des ARD-Beitrags eine Notifikation beim Bundesamt für Umwelt, welches sehr genau auf die Zusammenset-zung der Substrate schaut. Inländische Materialien für die Vergärung sind mittels Positivlisten des Bundesamts für Landwirtschaft und der Oberzolldirektion limitiert. Unbekannte Materialien müssen zuerst ein Prüfverfahren durchlaufen. Die grossen Anlagen müssen zudem Rückstellproben ziehen. Des Weiteren muss die Abgabe jeder einzelnen Charge von Produkten in die Landwirtschaft in einer internetbasierten Datenbank des Bundesamtes für Landwirtschaft eingegeben und vom Abnehmer quittiert werden. Somit ist die Nachverfolgung in der Schweiz – anders als dies der Staatsanwalt für Deutschland ausführt – möglich.

Regelmässige Analysen
Vor der Abgabe des vergorenen Substrats braucht es über das Jahr verteilt regelmässige Analysen auf Schwermetalle und Nährstoffe. Die Resultate werden an Bund und Kantone weitergeleitet. Die Grün-gutverbände Biomasse Schweiz, VKS und Kompost Forum haben dazu ein eigenes Kontrollsystem geschaffen und eine entsprechende internetbasierte Erfassung der Analysedaten, auf welche Kantone und Bundesbehörden jederzeit Zugriff haben. Die Betreiber wissen dies und wissen daher auch, dass Fehltritte ohnehin ans Licht kommen.

Einsatz nicht geeigneter Stoffe entschieden ablehnen
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Einsatz nicht geeigneter Stoffe entschieden abzulehnen ist. Bevor eine komplette Branche beschuldigt wird, sollte in jedem Fall das Ergebnis der staatsanwaltlichen Untersuchung abgewartet werden. Ausserdem ist es keinesfalls so, dass „Sondermüll“ ganz einfach in Biogasanlagen entsorgt werden kann, da wie erwähnt umfangreiche Auflagen existieren, die auch engmaschig kontrolliert werden. Um diese umgehen zu wollen, ist ziemlich viel kriminelle Energie nötig.

Verleumdung einer Branche
Die zum Abschluss des Beitrags gezogene Verknüpfung zu einem anderen Unfall, der sich bereits 2005 zugetragen hatte, kommt einer bewussten Verleumdung einer Branche gleich. Im Beitrag wird suggeriert, der dortige Unfall hätte etwas mit illegal eingesetzten Substraten zu tun. Das trifft jedoch in keiner Weise zu. Dort wurden ordnungsgemäss zugelassene Substrate eingesetzt, wobei aufgrund unglücklicher Umstände eine Ansammlung giftiger Gase entstanden ist, die zu dem gezeigten Unglück führten.

Zum ARD-Beitrag >>

Text: Biomasse Schweiz und VKS-ASIC

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