Details zu den Tätigkeiten sind zu finden in den Berichten Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme und Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2017. Siehe Links am Textende. Bild: BFE

BFE: Kantone leisten wichtigen Beitrag an die Ziele der Energie- und Klimapolitik

(BFE) Die Kantone leisten mit ihren kantonalen Förderprogrammen einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Erreichung der Energie- und CO2-Ziele des Bundes. Dies zeigt die Studie zu den Wirkungen der kantonalen Förderprogramme im Jahr 2016.


Im 2016 wurden in 25 Kantonen (ausser im Kanton SH) Beiträge an Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden, erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik geleistet.

Die Studie «Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme» bescheinigt den kantonalen Förderprogrammen wie in den Vorjahren eine hohe Wirkung und einen guten Leistungsausweis:

  • Im Berichtsjahr 2016 zahlten die Kantone im Rahmen ihrer Förderprogramme 93 Mio. CHF (inklusive Globalbeiträgen des Bundes) aus (2015: 103 Mio. CHF).
  • Es wurde eine energetische Wirkung von 8000 Millionen Kilowattstunden (kWh) bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen erzielt (2015: rund 8800 Millionen kWh).
  • Die Reduktion des CO2-Ausstosses betrug 1,45 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen (2015: 1.62 Millionen Tonnen CO2).
  • Die Energie- und CO2-Wirkung pro ausbezahltem Förderfranken für direkte Massnahmen nahmen gegenüber dem Vorjahr zu (2015: 97 kWh/CHF; 18.0 kg CO2/CHF; 2016: 101 kWh/CHF; 18.2 kg CO2/CHF).
  • Es wurden 304 Millionen Franken an energetischen Investitionen ausgelöst (2015: 356 Millionen Franken).
  • Die Beschäftigungswirkung betrug 2770 Personenjahre (2015: 2810 Personenjahre).
  • Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in die Förderung von Minergie-Bauten, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, automatischen Holzfeuerungen sowie in die Gesamtsanierung von Bauten.

Ausblick: methodische Anpassung bei der Wirkungsbemessung ab dem Berichtsjahr 2017
Ab dem Berichtsjahr 2017 wird die Berichterstattung zu den kantonalen Förderprogrammen auf Basis des Harmonisierten Fördermodells der Kantone HFM 2015 durchgeführt. Als Neuerung gegenüber dem seit 2010 angewandten HFM 2009 werden bei der Energie- und CO2-Wirkungsbemessung u.a. der konsequente Einbezug der Mitnahmeeffekte sowie der autonomen Entwicklung beim Ersatz von Ölheizungen zu einer Reduktion der ausgewiesenen Förderwirkung führen. Diese methodischen Anpassungen erfolgen einerseits, weil sich das wirtschaftliche und politische Umfeld im Gebäudebereich in den letzten fünf bis zehn Jahren verändert hat (Einführung und Erhöhung CO2-Abgabe, Ausbau des Gebäudeprogramms, Umsetzung der kantonalen Mustervorschriften MuKEn 2008 in den Kantonen, Diskussionen zur Energiestrategie 2050, Massnahmen EnergieSchweiz, Breitenwirkung Minergie). Andererseits liegen mit den mittlerweile mehrfach durchgeführten Umfragen zum Gebäudeprogramm erstmals Grundlagen vor, die grobe quantitative Schätzungen zu Mitnahmeeffekten zulassen.

Text: Bundesamt für Energie

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