Die Verordnung über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken und die Berichterstattung darüber tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Die Datenerhebung erfolgt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018.

Emissionshandelssystem: Erhebung der Daten für die Luftfahrt im Jahr 2018

(Bundesrat) Eine Voraussetzung für die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS) mit demjenigen der Europäischen Union (EU) ist der Einbezug der Treibhausgasemissionen der Luftfahrt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 die Verordnung genehmigt, die die Erhebung der luftfahrtbezogenen Daten regelt. Entsprechend der Absicht der EU sind nur Flüge innerhalb der Schweiz sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von der Erhebung betroffen.


Im Januar 2016 wurde das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der Europäischen Union (EU) paraphiert. Nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragsparteien wird dieses Abkommen Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen wie europäischen Unternehmen bieten. Da die Emissionen der Luftfahrt seit 2012 im europäischen EHS erfasst werden, beabsichtigt die Schweiz, ab dem Zeitpunkt der Verknüpfung der beiden Systeme die Luftfahrt in das Schweizer EHS einzubeziehen. Die dafür notwendigen Änderungen des CO2-Gesetzes wurden Ende August 2016 zusammen mit der künftigen Klimapolitik der Schweiz in die Vernehmlassung gegeben.

Damit festgelegt werden kann, wie viele Emissionsrechte im Schweizer EHS maximal für die Luftfahrt verfügbar sind und wie viele Emissionsrechte den Luftfahrzeugbetreibern (Fluggesellschaften oder Privatpersonen) kostenlos zugeteilt werden, müssen die relevanten Tonnenkilometerdaten erhoben werden, das heisst die zurückgelegte Distanz in Kilometern multipliziert mit der Nutzlast. Die vom Bundesrat genehmigte Verordnung legt die Einzelheiten dieser Erhebung fest.

Nur Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Derzeit deckt das europäische EHS nur Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, das heisst die EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) ab. Die Europäische Kommission sieht vor, diese Regelung vorerst beizubehalten. Entsprechend dieser Absicht wird die neue Verordnung nur für Inlandflüge sowie für Flüge von der Schweiz in ein EWR-Land gelten. Für den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen sind besondere Bestimmungen vorgesehen. Betroffen sind rund 120 Luftfahrzeugbetreiber, darunter rund 100 ausländische und etwa 10 schweizerische, die bereits dem europäischen EHS unterstehen. Für einige Schweizer Betreiber ist das Verfahren neu.

Die Verordnung über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken und die Berichterstattung darüber tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Die Datenerhebung erfolgt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018.

Text: Der Bundesrat

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