Anteil verschiedener Verbrauchergruppen am Nettostromverbrauch in Deutschland sowie an den EEG-Gesamtkosten. ©Bild: AEE

AEE: Geringere EEG-Umlage durch Verteilen der Kosten

(AEE) Die Netzbetreiber haben im November mit ihrer Mittelfristprognose die Schätzung abgegeben, die EEG-Umlage werde im Jahr 2016 zwischen 5.66 und 7.27ct/kWh (Trendszenario 6.5 ct/kWh) liegen. Zum Vergleich: 2015 wird die EEG-Umlage 6.17 Ct/kWh betragen. Die Höhe der Umlage beeinflussen u.a. die Menge des eingespeisten Ökostroms, die Höhe der Einspeisevergütungen und die Entwicklung des Börsenpreises.


Ebenfalls entscheidend ist die Anzahl derjenigen Stromverbraucher, die von der Umlage (teil-)befreit sind. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber nimmt die Menge des privilegierten Stromverbrauchs durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und den Eigenverbrauch weiter zu. Während es 2014 etwa 29 Prozent des Nettostromverbrauchs in Deutschland sind, werden es 2015 schon rund 33 Prozent sein. „Die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Umlage der EEG-Kosten auf Mittelstand, Privatpersonen und Industrie fair verteilt wird“, erklärt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien.

Minderung um 13 Prozent
Die umfangreichen Begünstigungen industrieller Grossverbraucher im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben dazu beigetragen, dass immer weniger nicht-privilegierte Endverbraucher eine umso höhere EEG-Umlage zahlen müssen. Waren 2009 noch 401 Milliarden Kilowattstunden Stromverbrauch voll umlagepflichtig, werden es 2015 nur noch 351 Milliarden Kilowattstunden sein. Das entspricht einer Minderung um 13 Prozent. „Die EEG-Differenzkosten lasten also auf immer weniger Schultern. Betroffen sind vor allem Haushalte und mittelständische Unternehmen“, stellt Vohrer fest.

„Grosse und kleine Stromverbraucher sollte das Interesse einen, durch eine gerechte Lastenverteilung die EEG-Umlage niedrig und die Akzeptanz der Energiewende hoch zu halten“, meint Vohrer. „Die energieintensive Industrie profitiert mehrfach von den Erneuerbaren Energien: Günstige Börsenstrompreise und neue Aufträge durch den Ausbau der Erneuerbaren stehen auf der Habenseite. Ein etwas mutigerer Beitrag zur Finanzierung der Energiewende stünde der Industrie daher gut zu Gesicht“, so Vohrer weiter.

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)
Die BesAR regelt die Privilegierung von Grossverbrauchern mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Million Kilowattstunden pro Jahr. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von den Kosten der Energiewende zu entlasten. Mit der EEG-Novelle 2014 wurde der Umfang der bisherigen Befreiungen weitgehend beibehalten. Die Eintrittsschwelle für eine Befreiung von der EEG-Umlage wurde von 14 auf 16 bis 20 Prozent Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens erhöht, und noch immer sind Unternehmen aus 68 Branchen antragsberechtigt. Für den Stromverbrauch über einer Million Kilowattstunden hinaus müssen 15 Prozent der EEG-Umlage bzw. unter bestimmten Bedingungen nur 0.1 oder 0.05 Ct/kWh gezahlt werden. Die Anzahl der antragstellenden Unternehmen liegt laut Bundeswirtschaftsministerium 2014 bei 2452 und damit leicht über der Zahl des Vorjahres (2388).

Mehr Zusammenhänge von Erneuerbaren Energien und Kosten und Preise für Strom behandelt die Neuauflage eines Hintergrundpapiers der Agentur für Erneuerbare Energien:
Renews Spezial: Kosten und Preise für Strom. Völlig neu überarbeitete Auflage. November 2014 >>

Text: Deutsche Agentur für Erneuerbare Energien (AEE)

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