Die EnDK hat im Januar 2015 die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet. Die Empfehlungen sind bis 2020 in der kantonalen Energie‐ und Baurechtsgesetzgebung umzusetzen.

EnDK: Tiefer Wasserzinsen nur für defizitäre Wasserkraft

(EnDK) Die kantonalen Energiedirektorinnen und ‐direktoren haben ein Zielbild für das künftige Strommarktdesign verabschiedet und zur Neuregelung der Wasserzinsen Stellung genommen. In Anbetracht des mittel‐ bis langfristigen Wegfalls der Kernenergie wird ein stabiles Gesamtsystem auf Basis ausreichender Netzkapazität angestrebt. Bei der Neuregelung der Wasserzinsen spricht sich die EnDK dafür aus, dass die Wasserzinsen nur für stark defizitäre Wasserkraftwerke gesenkt werden sollen. Dafür sollen diese Aufwände uns Erlöse offenlegen müssen. (Text en français >>)


Auf die Einordnung und Bewertung von konkreten Modellen für ein Strommarktdesign, die von einzelnen Interessengruppen bereits zum heutigen Zeitpunkt in die öffentliche Debatte eingebracht worden sind, verzichtet die EnDK in diesem frühen Stadium.

Stromproduktion im Winterhalbjahr klimaneutral schrittweise stärken
Die EnDK hat in ihrer Plenarversammlung in Arosa die Herausforderungen eines neuen Strommarktdesigns in Anbetracht des mittel‐bis langfristigen Wegfalls der Kernenergie vertieft. Die kantonalen Energiedirektorinnen und ‐direktoren einigten sich auf ein Zielbild, welches ein stabiles Gesamtsystem auf Basis ausreichender Netzkapazität anstrebt. Dazu soll der heutige Selbstversorgungsgrad auf Basis einer klimaneutralen Stromproduktion gehalten und die Stromproduktion im Winterhalbjahr klimaneutral schrittweise gestärkt werden. Weiter soll die Stromverbrauchseffizienz, insbesondere bei Winteranwendungen, gestärkt werden. Das Zielbild soll nun auf technischer Ebene weiter vertieft werden. Auf die Einordnung und Bewertung bereits in der öffentlichen Diskussion eingebrachter konkreter Modelle verzichtet die EnDK in diesem frühen Stadium.

Neuregelung Wasserzinsen
Die Wasserkraft nimmt in der Energiestrategie 2050 als Rückgrat der inländischen Stromproduktion eine zentrale Rolle ein. Mit der Einräumung des Rechts zur Nutzung der Wasserkraft leisten die Kantone einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung. Bei der Beurteilung der Neuregelung der Wasserzinsen haben die Kantone unterschiedliche Ausgangslagen. In den Wasserkantonen sind die Wasserzinsen eine wichtige und unverzichtbare Einnahme für Kantone und Gemeinden; sie sind von der Regelung der Wasserzinsen unmittelbar betroffen. Andere Kantone sind davon mittelbar in ihrer Eigenschaft als Eigentümer der Stromkonzerne betroffen; die Konzerne, die unter den aktuell tiefen Strompreisen leiden, müssen den Wasserzins als Aufwand in ihre Gestehungskosten einberechnen. Trotz dieser heterogenen Ausgangslage haben sich die kantonalen Energiedirektorinnen und ‐direktoren darauf geeinigt, eine gemeinsame Stellungnahme zur Neuregelung der Wasserzinsen zu verfassen. Sie begrüssen die Aufteilung in eine Übergangs‐ und eine Langfristregelung, welche es erlaubt, die langfristige Regelung der Wasserzinsen im Kontext des neuen Strommarktdesigns zu diskutieren. Darüber hinaus unterstützen sie eine vertiefte Prüfung der in die Vernehmlassung eingebrachten Variante, wonach der Wasserzins während der Übergangsfrist nur für klar defizitäre Kraftwerke reduziert werden soll. Als Bedingung sollten die betroffenen Kraftwerke hierfür aber volle Transparenz, sowohl hinsichtlich der Aufwand‐ als auch der Erlösseite, herstellen. Mit ihrer Stellungnahme trägt die EnDK – insbesondere wegen der unterschiedlichen Betroffenheit ihrer Mitglieder – zu einer kompromissfähigen Lösung bei.

Umsetzung der MuKEn 2014
Die EnDK hat im Januar 2015 die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet. Die Empfehlungen zur Förderung von Massnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind bis 2020 in der kantonalen Energie‐ und Baurechtsgesetzgebung umzusetzen. Während drei Kantone die neuen Regelungen bis Ende Jahr in ihre Gesetzgebung übernehmen, hat ein Grossteil der Kantone die Annahme des neuen Energiegesetzes durch das Schweizer Stimmvolk abgewartet, um mit der Umsetzung zu beginnen. Mit der Umsetzung der MuKEn 2014 leisten die Kantone einen wesentlichen Beitrag zur Energiestrategie 2050 und zur weiteren Reduktion der CO2‐Emissionen im Gebäudebereich.

Text: Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

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