Dabei kann einem das Lachen vergehen: Solarstromproduzenten, die nicht in der KEV sind, erhalten ab dem 1. Januar 2017 im BKW-Gebiet nur noch 4 Rp. pro Kilowattstunden. ©Foto: Grammer Solar / R. Ettl

BKW: Die Rückliefervergütung für Solarstrom sei marktpreisorientiert…

(©TR) Fragezeichen zur Vergütung von Solarstrom: BKW steht laut eigenem Bekenntnis auch für erneuerbare Energien. Doch den Solarstromproduzenten vergütet sie nur das absolute Minimum, ab 2017 4 Rp. pro kWh, wobei sie sich auf die Rahmenbedingungen der ElCom beruft, also der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich.


Unter dem Titel «Vergütung 2017» teilte das Stromversorgungunternehmen BKW Folgendes mit: «Die BKW nimmt als Verteilnetzbetreiberin die von Ihnen produzierte elektrische Energie aufgrund der gesetzlichen Abnahmepflicht ab und vergütet diese. Die Vergütung gilt für Energie, welche durch Produzente in das Verteilnetz sowie die Bilanzgruppe der BKW Energie AG (BKW) entsprechend den Bestimmungen von Art. 7 EnG sowie Art. 2b EnV eingespeist wird. Die Vergütung ist für alle Anlagen einheitlich und marktpreisorientiert. Die Vergütung entspricht mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwerkt von Graustrom.»

Richterliche Behörde bei Differenzen
Die ElCom überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie überwacht die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien.

Die zeitliche Entwicklung der Vergütungen
Die von einem Leser von ee-news.ch zusammengetragene Aufstellung zeigt die zeitliche Entwicklung der Vergütungen durch das Stromversorgungunternehmen BKW:

  • 2014: 11.5 Rp. ohne Mwst für Anlagen grösser als 30 kWpDC
    2014: 11.5 Rp. ohne MwSt für Anlagen kleiner 30 kWpDC
  • 2015: 5.5 Rp. ohne Mwst für Anlagen grösser 30 kWpDC (ab 1.3.2015 gültig)
    2015: 11 Rp. ohne MwSt für Anlagen kleiner 30 kWpDC
  • 2016: 5.5 Rp. ohne Mwst Anlagen grösser 30 kWpDC
    2016: 11 Rp. ohne MwSt für Anlagen kleiner 30 kWpDC

  • 2017: 4 Rp. ohne Mwst für Anlagen grösser 30 kWpDC
    2017: 4 Rp ohne MwSt für Anlagen kleiner 30 kWpDC


«Bes
ten Dank für Ihre Kenntnisnahme»
Am 19. April 2016 habe die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom erstmals die Rahmenbedingen für die Vergütung von elektrischer Energie unabhängiger Produzenten festgelegt, begründet die BKW die Neuerung per 2017. Aufgrund dieses rechtskräftigen Grundsatzentscheids passe sie ihre bisherige Vergütung neu 4 Rp./kwh an. Dem ee-news.ch-Leser wurde zudem mitgeteilt, dass das bestehende Rücklieferverhältnis zwischen der BKW Energie AG und ihm per Ende 2016 aufgehoben werde. «Ab 1. Januar 2017 nimmt die BKW alle von Ihnen produzierte elektrische Energie gemäss einem dem beiliegenden Angebot für die Abnahme und Vergütung von elektrischer Energie ab. Mit diesem Schreiben erhalten Sie bereits alle Dokumente zur neuen Vergütung. Besten Dank für lhre Kenntnisnahme.» Zur Kenntnis genommen hat der Betroffene die Neuerungen sehr wohl. Doch Verständnis dafür bringt er keines auf, wobei er mit aller Garantie nicht alleine ist.

©Text: Toni Rütti, Redaktor ee-news.ch

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8 Kommentare

SolarVerschenker

Schliesse mich voll und ganz den Kommentaren an.
Wir PV-Produzenten verschenken unseren grünen Strom damit die BKW ihren Rückbau in Mühlenberg finanzieren kann!
Der freundliche Kundendienst der BKW hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir mit dem Herkunftsnachweis immer noch 8.5 Rp. erhalten.
Die Energiepolitik der Schweiz ist ein Auf und Ab oder besser gesagt nur noch runter.
Unsere Anlage wurde im 2012 unter dem Moto ausnutzen der ganzen Dachfläche zur maximalen Stromproduktion erstellt. Gut gemacht!
Heute heisst das Moto nur noch zum Eigenverbrauch.

Und jetzt sollen oder müssen wir Speicher zum vermehrten Eigenverbrauch kaufen?
Mein Vorschlag:
Schweizer Stromkonsumenten wie Coop, Migros etc. könnten ein grünes Stromzeichen setzen und grosse Mengen von Herkunftsnachweisen kaufen.

Die BKW entäuscht auf ganzer Linie.

Ernest BÜHLER

BKW kauft den Solarstrom für 4 Rappen, und das Kernkraftwerk Leibstadt, die grösste Lichtmaschine der Schweiz, produziert zu 5.9 Rappen pro kWh im 2015, für 2016 wird es sogar deutlich mehr sein.
BKW verlangt also von den kleinsten Solaproduzenten mehr Effizienz in der Stromproduktion als vom grössten Kern Kraftwerk der Schweiz !
Und die Abbruchkosten und Endlagerungskosten sind bei KKL noch lange nicht alle eingerechnet.
Eine solche Preispolitik ist eine Schande für die BKW.

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