Eine vorausschauende und vorsichtige Planung der verfügbaren Fördermittel hat oberste Priorität. Dies umso mehr, weil mehr positive KEV-Bescheide ausgestellt wurden als finanzielle Mittel vorhanden sind.

BFE: 2017 gibt es keine neuen KEV-Kontingente

(BFE) Im laufenden Jahr können gemäss aktuellem Stand keine weiteren Anlagen in die KEV aufgenommen werden. Es gibt 2017 also keine KEV-Kontingente. Grund dafür ist, dass die zur Verfügung stehenden Fördergelder bereits vollständig verpflichtet sind. Die Aufnahme von weiteren Anlagen würde die langfristige Liquidität des KEV-Fonds gefährden. (Siehe auch Meldung "Einmalvergütung und Eigenverbrauch: Informationen für Projektanten von kleinen Photovoltaik-Anlagen" vom 6.3.17 >>)


Diese muss aber jederzeit gewährleistet sein, da die Betreiber von geförderten KEV-Anlagen bis zu 20 Jahre Anspruch auf eine Vergütung haben.

Insbesondere die vier folgenden Faktoren beeinflussen die Liquidität des KEV-Fonds:

  • Kostendeckel

Der Netzzuschlag, aus dem die KEV finanziert wird, ist gesetzlich gedeckelt: Der maximale Netzzuschlag beträgt 1,5 Rp./kWh. Dieses Maximum wird den Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit dem 1.1.2017 verrechnet. Weitere finanzielle Mittel stehen zur Finanzierung der KEV derzeit nicht zur Verfügung.

  • Endverbrauch

Der Netzzuschlag wird pro verbrauchte Kilowattstunde erhoben. Sinkt der Stromverbrauch, so sinken auch die Einnahmen des KEV-Fonds. In den letzten Jahren ist der Stromendverbrauch in der Schweiz aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums, der warmen Witterung und der Wirkung von Stromeffizienzmassnahmen tendenziell gesunken. Dieser Trend könnte auch in Zukunft anhalten.

  • Strommarktpreis

Sinkt der Marktpreis, zu dem der Strom aus KEV-Anlagen verkauft werden kann, muss aus dem KEV-Fonds ein höherer Anteil der Vergütungen finanziert werden. Der Marktpreis befindet sich seit Jahren auf einem Tiefstand, auf dem er mittelfristig bleiben wird. Die aktuell anhaltende Erholung des Marktpreises bringt nur eine kurzfristige Entlastung und erlaubt keine weitere Freigabe von Kontingenten.

  • Rückerstattungen an Grossverbraucher

Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag unter gewissen Bedingungen zurückerstatten lassen. Die Zahl dieser Unternehmen und die Höhe der Rückerstattungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Eine vorausschauende und vorsichtige Planung der verfügbaren Fördermittel hat oberste Priorität. Dies umso mehr, weil mehr positive KEV-Bescheide ausgestellt wurden als finanzielle Mittel vorhanden sind. Solche Überverpflichtungen wurden in Kauf genommen, weil insbesondere Windenergieprojekte eine sehr geringe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweisen. Zudem beginnt die finanzielle Auszahlung bei grossen Projekten wegen der langen Bauzeit oft erst Jahre nach der Aufnahme der Anlage in die KEV.

Ein
malvergütungen 2017
Für kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW stehen 2017 Einmalvergütungen im bisherigen Umfang zur Verfügung (100 Millionen Franken/Jahr). Betreibern von solch kleinen Photovoltaik-Anlagen, die sich für die KEV angemeldet haben, empfehlen wir einen Wechsel auf die Einmalvergütung. Dazu müssen sie die vollständigen Unterlagen über die Inbetriebnahme der Anlage bei Swissgrid einreichen.


Text: Bundesamt für Energie

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert