Eine Obergrenze von 6.0 Prozent für nachhaltig hergestellte und zertifizierte Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist aus Sicht der Bioethanolwirtschaft bei weitem zu niedrig.

EU-Biokraftstoffpolitik: Umweltausschuss von EU Parlaments stimmt über wichtige Eckpunkte ab

(BDBe) Der deutsche Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Februar 2015 mit seiner Abstimmung keine tragfähige Reform der künftigen Biokraftstoffpolitik in die Wege leitet. Eine Obergrenze von 6.0 Prozent für nachhaltig hergestellte und zertifizierte Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist aus Sicht der Bioethanolwirtschaft bei weitem zu niedrig.


Eine Mindestquote für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen von nur 1.25 Prozentpunkten an dem 10-Prozent-Ziel erneuerbarer Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDBe ebenso unzureichend: Dadurch kann kein Schub für Investitionen in neue Technologien ausgelöst werden. Die wissenschaftlich nicht haltbaren sogenannten iLUC-Faktoren als Malus für indirekte Landnutzungsänderungen beim Nachhaltigkeitsnachweis von Biokraftstoffen einzubeziehen, ist für die Bioethanolwirtschaft nicht akzeptabel und wird als Grundlage für künftige Gesetzgebung keinen Bestand haben.

Empfehlung versäumt
Darüber hinaus hatte der EU-Energieministerrat im Juni vergangenen Jahres bei seinen Beratungen über die künftige EU-Biokraftstoffpolitik bereits versäumt, eine Empfehlung für die Zeit nach 2020 auszusprechen. Aus Sicht der Branche ist es aber angesichts der hohen Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr in Europa dringend notwendig, die Verpflichtung zur Senkung von dessen Treibhausgasemissionen weiter fortzuschreiben und zu verschärfen. Auch der Umweltausschuss hat bei seiner heutigen Beratung keine Position zu künftigen Rahmenbedingungen gefunden.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Mit diesem unbefriedigenden Abstimmungsergebnis werden getätigte Investitionen nicht geschützt. Zudem fehlt es an verlässlichen Rahmenbedingungen zur Investition in neue Technologien für Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen in industriellem Massstab. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Europäische Parlament, EU-Ministerrat und –Kommission in den jetzt anstehenden Beratungen auf eine Verschärfung und Fortschreibung der Treibhausgas-Minderungsquote bei Kraftstoffen für den Zeitraum nach 2020 verständigen werden. Eine weitgehende Umstellung auf E-Mobilität ist eine sehr langfristige Perspektive. Die Einbeziehung sogenannter iLUC-Faktoren für Landnutzungsänderungen ausserhalb Europas, die wegen der Produktion von Biokraftstoffen innerhalb Europas aus heimischen Rohstoffen entstanden sein sollen, ist wissenschaftlich nicht belastbar und wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.“

Text: Deutscher Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert