Der deutsche Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) empfiehlt, gegen die Leitlinien für Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor zu klagen.

BEE: EU-Mitgliedsstaaten sollten gegen Brüsseler Leitlinien klagen

(BEE) Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) empfiehlt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, gegen die Mitte April vorgestellten Leitlinien der EU-Kommission für Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor (ee-news berichtete >>) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. „Die Leitlinien sind ein klarer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten auf dem Feld der Energiepolitik“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.


Damit die Leitlinien keinen grösseren Schaden bei den Erneuerbaren Energien und damit beim Klimaschutz anrichten, sollten die EU-Staaten vor dem EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien einreichen. Mit dieser Forderung liegt der BEE auf einer Linie mit EREF, dem europäischen Dachverband der Erneuerbaren Energien.

Höhere Kosten des Stromsystems
„Die EU-Kommission setzt einseitig auf Ausschreibungen, obwohl die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument in vielen Ländern negativ waren und einige Länder wie zum Beispiel Grossbritannien Ausschreibungen wieder abgeschafft haben“, kritisiert Falk. Ausschreibungen erhöhten die Kosten des Stromsystems und verringerten die Vielfalt der Erzeuger. „Auf der anderen Seite will Brüssel Einspeisetarife wie im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen, obwohl diese sich in mehr als 60 Staaten weltweit bewährt haben.“

Ebenfalls kostentreibend sei die von der EU-Kommission vorgeschriebene Marktprämie, so Falk. Und die Vorgaben zur Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen hebelten den Vorrang für Erneuerbare Energien aus und gefährdeten womöglich sogar die Systemsicherheit. „Dieses Instrument hat nur einen Zweck: Erneuerbare Energien zu Gunsten von Kohlekraftwerken aus dem Markt zu drängen.“

Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie(BEE)

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