Mit einem Durchschnittsalter von 42.2 Jahren stellt die Schweiz nach wie vor den ältesten AKW-Park der Welt. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 29.3 Jahren. Grafik: WNISR/ IAEA

World Nuclear Industry Status Report 2017: Beznau 1 rutsch in die Kategorie «Langzeit-Stillstand»

(SES) Die Schweiz verfügt gemäss dem heute erschienenen World Nuclear Industry Status Report 2017 mit Beznau 1 neu über ein AKW der Kategorie «Long-Term Outage» (Langzeit-Stillstand). In Frankreich wird solchen AKW automatisch die Betriebsbewilligung entzogen. Die SES fordert für die Schweiz eine analoge Regelung.


Am 12. September stellt der unabhängige Energieexperte Mycle Schneider in Paris den World Nuclear Industry Status Report 2017 vor. Der Bericht analysiert die globale Entwicklung der Nuklearindustrie, diesmal mit einem speziellen Fokus auf die betriebswirtschaftliche Situation, zum Beispiel dem Konkurs von Toshiba Westinghouse oder den Rettungsversuchen der französischen Regierung für die faktisch bankrotte und skandalgebeutelte Areva.

Weltweite Durchschnitt liegt bei 29.3 Jahren
Mit einem Durchschnittsalter von 42.2 Jahren stellt die Schweiz nach wie vor den ältesten AKW-Park der Welt. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 29.3 Jahren, derjenige in der EU bei 32.4 Jahren. Neu ist Beznau 1 in der Kategorie «Long-Term Outage (LTO)» erfasst. In diese Kategorie fallen Reaktoren, die im vorausgegangen und der ersten Hälfte des laufenden Kalenderjahres keinen Strom produziert haben. Beznau 1 ist seit 13. März 2015 ausser Betrieb.

Handlungsbedarf in der Gesetzgebung
Frankreich kennt ein Gesetz, das nach zwei Jahren Stillstand automatisch die Betriebsbewilligung aussetzt. «Stünde Beznau in Frankreich, wäre die Betriebsbewilligung inzwischen aufgehoben» stellt Valentin Schmidt, SES-Verantwortlicher Politik, fest. Ein analoges Gesetz für die Schweiz macht sicherheitstechnisch Sinn: Durch den langen Stillstand können weitere Komponenten des AKW Standschäden erleiden oder alterungsbedingt ausfallen. Das Risiko beim Wiederanfahren steigt. Aber auch aus Sicht der Stromwirtschaft ist die Regelung zu begrüssen: Die Ungewissheiten bezüglich der Verfügbarkeit des AKW machen unter Umständen marktverzerrende regulatorische Eingriffe nötig.

Keine Lex Beznau
«Eine vergleichbare Regelung für die Schweiz wäre keine Lex Beznau, sondern würde auch für den Umgang mit den anderen AKW mehr Sicherheit schaffen» meint Valentin Schmidt. «Der älteste AKW-Park der Welt verpflichtet zu einem geregelten Umgang.»

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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