Die bestehende Gesetzgebung greift im Umgang mit AKW-Laufzeiten von 40 Jahren und mehr zu kurz. Damit die Sicherheit längerfristig garantiert werden kann, sind Anpassungen nötig.

SES: Sicherheitsvorgaben für Alt-Reaktoren bleiben mangelhaft

(PM) Am 26.4.17 hat der Bundesrat die Revision der Kernenergieverordnung verabschiedet (siehe ee-news.ch vom 27.4.17 >>). Darin sollten wesentliche Bestandteile des vom Parlament im Herbst 2015 verworfenen Langzeitbetriebskonzepts aufgenommen werden. Tatsächlich setzt die Verordnung aber nur die gängige Praxis der Atomaufsicht Ensi fest. Das Problem steigender Sicherheitsrisiken alternder Reaktoren bleibt damit ungelöst. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert Nachbesserungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe.


Die heute verabschiedete Revision der Kernenergieverordung setzt vor allem die bestehende Praxis des Ensi zu den periodischen Sicherheitsprüfungen auf Verordnungsstufe fest. Diese waren bisher in Richtlinien geregelt. Die alle 10 Jahre stattfindenden Prüfungen bleiben damit weiterhin der Hauptbehelf, mit dem seitens Ensi Sicherheitsdefizite in den AKW entdeckt werden sollen. Der tatsächliche Zustand der Reaktoren kann aber auch im Rahmen der 10-jährigen Inspektion nur abgeschätzt werden. Eine umfassende Überprüfung aller Komponenten wäre schlicht zu aufwändig und ist auch nicht vorgesehen.

Kein Sicherheitspuffer
Dies ist insofern problematisch, als aufgrund der Alterung das Risiko von Ausfällen einzelner Komponenten und Systeme zunimmt (siehe Studien unten). Investitionen, die über das absolut notwendige Sicherheitsmass eines AKW hinausgehen, bleiben unter den gegeben gesetzlichen Vorgaben schwierig durchzusetzen. Und die im Langzeitbetriebskonzept vorgesehene steigende Sicherheitsmarge konnte in der Verordnung mangels gesetzlicher Grundlage nicht weiterverfolgt werden.

Kernenergiegesetz ist Neubaugesetz
Die heutige Kernenergiegesetzgebung wurde vor allem für den Bau neuer AKW konzipiert. Solche stehen mittlerweile nicht mehr zur Debatte. Umgekehrt versuchen die AKW-Betreiber auch Reaktoren mit nur teilweise verstandenen Problemen (Dryouts in Leibstadt, Herstellungsfehler im Reaktordruckbehälter von Beznau I) weiter zu betreiben. Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom, fordert deshalb: «Die bestehende Gesetzgebung greift im Umgang mit AKW-Laufzeiten von 40 Jahren und mehr zu kurz. Damit die Sicherheit längerfristig garantiert werden kann, sind Anpassungen nötig.»

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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