Verteilnetzbetreiber, bei welchen die ElCom ein formelles Verfahren eröffnet hat, werden die Tarife gemäss rechtskräftigem Entscheid der ElCom oder der Gerichte zu korrigieren haben.

ElCom: Umsetzung Bundesgerichtsurteil zu Energiekosten

(ElCom ) Die ElCom hat im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juli 2016 (2C_681/2015, 2C_682/2015) kommuniziert, dass sie künftig wieder aktiv überprüfen wird, ob die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zuordnung der anrechenbaren Energiekosten und der Höhe von Kosten und Gewinn im Vertrieb (sog. 95- und 150-Franken-Re-geln) eingehalten werden. Die Netzbetreiber müssen diese Vorgaben bei der Festlegung der Tarife berücksichtigen. Für die Berechnung der Deckungsdifferenzen gelten diese Vorgaben auch für die Vergangenheit.

Der ElCom wurden zu diesem Urteil unter anderem die nachfolgenden Fragen gestellt:

Müssen die Netzbetreiber die Tarife 2017 anpassen?

Das Urteil ist auch für die Tarife 2017 anwendbar. Die Tarife für 2017 müssen jedoch nicht angepasst werden. Sie sind von vielen Elektrizitätswerken bereits festgelegt worden und können nicht mehr geändert werden. Die ElCom verlangt allerdings, dass die betroffenen Elektrizitätswerke in den neuen Tarifblättern einen Vermerk ( z.B.: «Soweit die neuste Rechtsprechung Einfluss auf den Tarif 2017 hat, werden die zu hohen in Rechnung gestellten Tarife in den nächsten Tarifjahren durch Preissenkungen zurückerstattet.») anbringen und die zu hohen in Rechnung gestellten Tarife in den nächsten Tarifrunden durch Preissenkungen an die Kun-den in der Grundversorgung zurückerstatten.

Für welche vergangenen Tarifjahre verlangt die ElCom eine Korrektur?

Verteilnetzbetreiber, bei welchen die ElCom ein formelles Verfahren eröffnet hat, werden die Tarife gemäss rechtskräftigem Entscheid der ElCom oder der Gerichte zu korrigieren haben.

Verteilnetzbetreiber, bei welchen bis heute noch kein formelles Verfahren eröffnet worden ist, haben die Tarife ab dem Tarifjahr 2013 zu korrigieren. Dies in Anlehnung an Artikel 128 Obligationenrecht, wonach periodische Leistungen nach fünf Jahren verjähren.

Text: Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom

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