Ab sofort gibt es die so genannte Abwrackprämie für Ölheizungen. Wer seine Ölheizung durch eine Anlage ersetzt, die mit Erneuerbarer Energie läuft, bekommt mindestens 4'000 Franken an die neue Anlage vergütet.

Kanton Bern: Abwrackprämie für Ölheizungen und bessere Wärmedämmung

(Kanton Bern) Ab dem 1. September gelten im Kanton Bern strengere Grenzwerte für den Energieverbrauch von neuen Gebäuden. Und ab sofort gibt es die so genannte Abwrackprämie für Ölheizungen. Wer seine Ölheizung durch eine Anlage ersetzt, die mit Erneuerbarer Energie läuft, bekommt mindestens 4'000 Franken an die neue Anlage vergütet. Im Neubau sind Ölheizungen ganz verboten und die Eigenstromproduktion wird zur Pflicht.

Ab Anfang September 2016 müssen Neubauten im Kanton Bern effizienter und mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Regierungsrat hat die kantonale Energieverordnung entsprechend angepasst. Gleichzeitig hat der Kanton das bestehende Förderprogramm angepasst: Ab sofort werden Betriebsoptimierungen in Klein- und Mittelbetrieben und der Ersatz alter Ölheizungen mit Beiträgen unterstützt.

Die Revision der kantonalen Energieverordnung und die Erweiterung des Förderprogramms sind Teil der Energiestrategie, die der Regierungsrat im Jahr 2006 verabschiedet hat. Die Energiestrategie 2006 orientiert sich langfristig an der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft. Mittelfristig soll im Kanton Bern bis ins Jahr 2035 die 4000-Watt-Gesellschaft Realität werden. Es sind dazu auf verschiedenen Gebieten Anstrengungen nötig.

Strengere Vorschriften für Neubauten
Mit der Teilrevision und der Erweiterung des Förderprogramms können die Ziele der Energiestrategie des Kantons Bern schneller erreicht werden. Neu gelten ab 1. September 2016 für Neubauten rund 15 Prozent strengere Energieverbrauchsgrenzwerte. Zudem müssen neue grosse Gewerbe- und Verwaltungsbauten sowie Freizeitanlagen mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet und regelmässig optimiert werden. Keine Auswirkungen hat die Teilrevision auf bestehende Wohnliegenschaften. Die neuen Vorschriften bewirken eine bedeutsame Reduktion des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen.

Mit der Teilrevision der kantonalen Energieverordnung werden wichtige Teile der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) im kantonalen Recht umgesetzt. Die MuKEn wurden kürzlich revidiert und von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren im Januar 2015 beschlossen. Die Übernahme der revidierten MuKEn führt zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Energievorschriften. Die Bauplanung und die Baubewilligungsverfahren können dadurch stark vereinfacht werden.

Ausbau des Förderprogramms
Daneben erweitert der Kanton sein bestehendes Förderprogramm. Gefördert wird einerseits der Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Energie, wie das heute bereits für Elektroheizungen gilt. Andererseits werden Betriebsoptimierungen in Nichtwohnbauten finanziell unterstützt. Dies ermöglicht den Klein- und Mittelbetrieben ihre Haustechnik zu prüfen und auf dem neusten Stand zu halten.


Aus dem Newsletter der Regierungsrätin und Direktorin der Berner Bau-, Verkehr- und Energiedirektionn Barbara Egger

Während im nationalen Parlament über die Energiewende gestritten wird, machen wir hier im Kanton Bern Nägel mit Köpfen, und das seit mehreren Jahren und in verträglichen Schritten.

Am 1. September treten nun neue Massnahmen in Kraft. Der Regierungsrat hat soeben Link öffnet in einem neuen Fenster.Anpassungen bei der Energieverordnung beschlossen. Beispielweise gelten ab dem 1. September strengere Grenzwerte für den Energieverbrauch von neuen Gebäuden.

Und ab sofort gibt es die so genannte Abwrackprämie für Ölheizungen. Wer seine Ölheizung durch eine Anlage ersetzt, die mit Erneuerbarer Energie läuft, bekommt mindestens 4'000 Franken an die neue Anlage vergütet. Das gibt Hausbesitzern einen Anreiz umzusteigen. Wir haben mit solchen Förderprogrammen gute Erfahrungen gemacht, beispielsweise beim umweltverträglichen Ersatz von Elektroheizungen.

Im Herbst kommt dann ein weiterer Schritt: Wir werden zusammen mit dem Grossen Rat das geltende kantonale Energiegesetz zu revidieren beginnen. Denn wenn wir – wie vom Stimmvolk im Kanton Bern beschlossen – bis im Jahr 2035 den Gesamtwärmebedarf in Gebäuden kantonal um 20 Prozent reduzieren und den Wärme- und Strombedarf möglichst CO2-neutral und mit erneuerbaren Energien decken wollen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Vorgesehen ist zum Beispiel:

In Neubauten sollen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen und es soll neu ein Anteil Eigenstromerzeugung verlangt werden.

Die Gemeinden sollen mehr Kompetenzen erhalten, um in ihren Bauvorschriften strengere Energievorgaben zu machen. Der Umsetzungsbericht zeigt, dass viele Gemeinden erfreulich aktiv sind. Das wollen wir nicht behindern.

Wir suchen ebenfalls nach mehrheitsfähigen Wegen, wie Energieeffizienz honoriert und Energieverschwendung unattraktiv gemacht werden könnte. Das ist nötig, weil wir insbesondere beim Energieverbrauch des Gebäudeparks noch nicht auf Kurs sind.

Die Energiegesetzrevision wird es politisch nicht einfach haben – da mache ich mir nichts vor. Aber ich werde für jede einzelne Massnahme kämpfen. Und ich hoffe auf neue Verbündete. Es geht ja nicht nur um Umweltfragen, es geht auch um die Versorgungssicherheit und es geht um Kosteneinsparungen für den Kanton. Wussten Sie, dass der Geldabfluss durch den Kauf von Erdöl im Kanton Bern heute ca. 500 Mio. Franken pro Jahr beträgt? Mit der anlaufenden Umstellung auf Erneuerbare haben wir bereits heute jedes Jahr etwa 100 GWh weniger Erdölimporte – das zeigt der Umsetzungsbericht. Und das bedeutet eine jährliche Kosteneinsparung von 8.7 Millionen Franken für die Volkswirtschaft des Kantons Bern!

Das Potenzial, das in der Energiewende für die Produzenten von Erneuerbaren, für die Gebäudesanierungs-Branche, überhaupt für die Bauwirtschaft schlummert, ist riesig – gerade auch im Kanton Bern, wo Mühleberg im Jahr 2019 als erstes und bisher einziges AKW der Schweiz vom Netz gehen wird.



Text: Kanton Bern

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