Die KNS befasste sich 2015 mit der Wasserstoffbeherrschung bei schweren Unfällen. Sie empfahl dem ENSI, der vorsorglichen gefilterten Druckentlastung eine höhere Priorität zuzuordnen.

Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit: Tätigkeitsbericht 2015

(PM) Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht. Neben Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befasste sich die KNS mit Arbeiten im Hinblick auf die geplante Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM).


Die KNS nahm Stellung zu Forderungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) für den Weiterbetrieb des KKM bis zur endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs im Jahr 2019. Weiter kommentierte sie sicherheitsrelevante Aspekte der möglichen Bewilligungsregimes nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs sowie das Konzept des sogenannten technischen Nachbetriebs.

Prüfung Vorschlag Nagra
Ende Januar 2015 wurde der Vorschlag der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) für die Standortgebiete für Tiefenlager für radioaktive Abfälle veröffentlicht. Die KNS prüfte diesen Vorschlag vertieft. Weitere Tätigkeiten umfassten unter anderem die Stellungnahme zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2014 des ENSI-Rats zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Kommentierung des Entwurfs der Richtlinie ENSI-G02, Teil 1 „Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Grundlagen".

Zusammenfassung aus dem Bericht
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ist eine ausserparlamentari-sche Kommission des Bundes. Gemäss gesetzlichem Auftrag berät sie den Bundesrat, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das Eidgenös-sische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) weisungsungebunden in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen.

Im Rahmen von Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager (SGT) war Ende Januar des Berichtsjahres der Vorschlag der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lage-rung radioaktiver Abfälle) für die Standorteinengung auf mindestens je zwei Standortgebiete für Tiefenlager für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle veröffentlicht worden. Die KNS analysierte diesen Vorschlag der Nagra für die Standorteinengung und hielt aus ihrer Sicht offene Fragen hierzu schriftlich fest. Die Fragen wurden der Nagra übermittelt und sind im Frühjahr 2016 durch Vertretungen der Nagra im Rahmen von KNS-Sitzungen beantwortet worden. Weitere Tätigkeiten der KNS im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle standen im Zusammenhang mit der Planung von Etappe 3 SGT und der Vorbereitung der behördlichen Prüfung des Entsorgungsprogramms 2016 der Entsorgungspflichtigen. Im Dezember des Berichtsjahres traf sich die KNS mit der deutschen Entsorgungskommission (ESK). Neben dem Stand der Verfahren zur Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Ab-fälle in den beiden Ländern tauschten sich die Kommissionen über die nationalen Verfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen aus.

In einer Stellungnahme unterstützte die KNS die Forderungen des ENSI für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) bis zur endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs 2019 und formulierte ergänzend einen Hinweis und acht Empfehlungen. Sodann kommentierte die KNS die Stellungnahme des ENSI zum technischen Nachbetrieb des KKM. Die Zuordnung der Etablierung des sicheren technischen Nachbetriebs zu den Massnahmen bis zur endgülti-gen Ausserbetriebnahme erachtet die KNS als sachgerecht und sicherheitsgerichtet. Über die Regelung des technischen Nachbetriebs hinaus erachtet es die KNS als wichtig, dass die für die nachfolgenden Arbeiten massgebende Stilllegungsverfügung zum Zeitpunkt der endgülti-gen Ausserbetriebnahme rechtskräftig vorliegt.

Als weiteres grundsätzliches Thema befasste sich die KNS im Berichtsjahr mit der Wasserstoffbeherrschung bei schweren Unfällen in Kernkraftwerken. Sie empfahl dem ENSI, der vorsorglichen gefilterten Druckentlastung eine höhere Priorität zuzuordnen und damit die Integrität des Containments noch umfassender sicherzustellen.

Im Rahmen der Mitwirkung beim Erlass von Vorschriften kommentierte die KNS den Richtli-nienentwurf ENSI-G02 Teil 1 „Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Grundlagen“. Die darin vorgesehenen Neuerungen gehen im Wesentlichen auf Lehren aus dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi zurück; sie tragen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei und werden von der KNS unterstützt.

Die KNS nahm zuhanden des UVEK Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rats für das Jahr 2014. Aufgrund der vorgelegten Dokumente kam die KNS zum Schluss, dass der ENSI-Rat seine Aufgaben gemäss Gesetzgebung wahrgenommen hatte. Was den
Beurtei-lungsumfang der KNS betrifft, empfahl die KNS, den Bericht zu genehmigen und den ENSI-Rat zu entlasten.

Die Kommission trat zu elf Plenarsitzungen zusammen. Daneben nahmen Delegationen der KNS an zahlreichen weiteren Veranstaltungen verschiedener Gremien teil, um Sachverhalte zu klären oder Tätigkeiten zu koordinieren.



Über die KNS
Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch


Text: Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit

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