Die Anhörung dauert bis am 15. Januar 2016. Nach Auswertung der Anhörung geht die Vorlage an Bundesrat und Parlament.

BAV: Zahlungsrahmen für Bahninfrastruktur geht in die Anhörung

(BAV) Mit Inkrafttreten der FABI-Vorlage ist ab 2016 der Bund für die Finanzierung der gesamten Eisenbahninfrastruktur verantwortlich. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute den Botschaftsentwurf zur Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt für die Jahre 2017−2020 in die Anhörung geschickt. Vorgesehen ist ein Zahlungsrahmen von 13.2 Milliarden Franken.


Die Bahnen werden verpflichtet, die Mittel effizient einzusetzen und die Infrastruktur so zu betreiben, dass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb gewährleistet ist.

Bund finanziert Privatbahn-Infrastruktur
Während der Bund schon bisher alleine für die Finanzierung der SBB-Infrastruktur zuständig war, kam er bei der Infrastruktur der Privatbahnen gemeinsam mit den Kantonen für die ungedeckten Kosten auf. Mit dem Inkrafttreten der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) per Anfang 2016 ändert sich dies: Der Bund übernimmt auch die Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur vollständig.

Zahlungsrahmen von 13.2 Milliarden Franken
Für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der gesamten schweizerischen Bahninfrastruktur in den nächsten vier Jahren sieht das BAV einen Zahlungsrahmen von 13.2 Milliarden Franken vor. 7.6 Milliarden Franken sind für die Leistungsvereinbarung mit der SBB vorgesehen. 4.9 Milliarden sind für die Leistungsvereinbarungen mit den Privatbahnen eingeplant. 0.2 Milliarden Franken sind als Optionen vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die Bahnen auszuzahlen. Weitere 0.5 Milliarden sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben wie zum Beispiel grössere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn eingestellt.

Das Geld stammt aus dem mit FABI geschaffenen Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Kantone, welche von der direkten Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur befreit werden, zahlen jährlich 500 Millionen Franken in den BIF ein.

Finanzierung des Mehrbedarfs
Mit dem Zahlungsrahmen 2017–2020 und mit der im Rahmen von FABI beschlossenen Anpassung des Trassenpreissystems ab 2017 stehen den Betreibern des Eisenbahnnetzes gegenüber den Jahren 2013–2016 wesentlich mehr Mittel zur Verfügung. Damit wird der Mehrbedarf beim Substanzerhalt finanziert. Dieser resultiert unter anderem aus dem höheren Verkehrsaufkommen sowie der Inbetriebnahme neuer Infrastrukturen. Die zusätzlichen Mittel tragen ausserdem dazu bei, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und einzelne Ausbauprojekte bei SBB und Privatbahnen umgesetzt werden können. Die Ausbauprojekte, welche im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Grossprojekte realisiert werden, können gemäss den aktuellen Prognosen trotz des höheren Mittelbedarfs für die bestehende Bahninfrastruktur wie vorgesehen umgesetzt werden.

Zusammen mit dem Zahlungsrahmen legt der Bund die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur fest. Er will insbesondere erreichen, dass die Bahnen ihre Infrastruktur so betreiben, dass der Bahnbetrieb sicher und zuverlässig ist und die eingesetzten Steuergelder effizient eingesetzt werden.

Information des Parlaments
Weiter soll das Parlament mit einem Bericht erstmals und vertieft über den Anlagenzustand, die Belastung sowie die Auslastung der Eisenbahninfrastruktur informiert werden. Insgesamt ist die schweizerische Eisenbahninfrastruktur in einem guten Zustand.

Die Anhörung dauert bis am 15. Januar 2016. Nach Auswertung der Anhörung geht die Vorlage an Bundesrat und Parlament.

Text: Bundesamt für Verkehr BAV

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