Die SES begrüsst die Verbesserungen im Bereich der Aufsicht und Kompetenzenverteilung, welche der Bundesrat mit der zweiten Revision der SEFV umsetzt. «Mit diesen längst überfälligen, personellen Entflechtungen zwischen Aufsichtsbehörde und Fondsgremien wird unseren rechtsstaatlichen Prinzipien endlich Rechnung getragen», sagt Sabine von Stockar, Projektleiterin Atom & Strom bei der SES. Im Bereich der Kostenberechnung bleibt die Verordnung aber mangelhaft. «Selbst die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK spricht hier von einem Idealszenario, auf welchem die Kostenberechnungen der Stilllegung von Schweizer AKW und der Entsorgung des Atommülls basieren», weiss von Stockar. «Die Kostenrisiken werden dabei unterschlagen.»
Erfahrung zeigt: Kostenrisiken müssen antizipiert werden
Erfahrungen mit anderen Grossprojekten wie etwa der neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT zeigen, dass Kostenrisiken in die Planung miteinbezogen werden müssen (Vgl. Dossier im Anhang). Bei der Stilllegung von Atomkraftwerken und der Entsorgung radioaktiver Abfälle handelt es sich um überaus langwierige Projekte mit Pionier-Charakter. Mögliche, in der Kostenstudie bisher ausgeblendete Kostenrisiken sind beispielsweise Bauverzögerungen, rechtliche Hürden, böse Überraschungen Unter Tage oder neue Anforderungen an Technologie, Sicherheit und Umwelt. «Diese Risiken gilt es zumindest in Form von verschiedenen Szenarien zu antizipieren», so von Stockar weiter.
Klar ist: Zu optimistische oder falsche Annahmen führen dazu, dass die Fonds die Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung des Atommülls nicht decken können und letztlich die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden.
Pressemeldung des Bundesrats vom 8.10.15 auf ee-news.ch >>
Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES
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