Die Warteliste ist durch die rekordhohe Anzahl an neuen KEV-Anträgen im Jahr 2014 noch länger geworden. Per Ende 2014 befanden sich 39 333 Anlagenprojekte auf der Warteliste, 7013 mehr als im Vorjahr.

Stiftung KEV: Jahresbericht 2014

(Stiftung KEV) Im Jahr 2014 hat sich das grosse Interesse für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) weiter bestätigt. Insgesamt 11 415 Antragsteller reichten ihre Anmeldeunterlagen ein, was einem Plus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr und somit einem neuen Höchstwert entspricht. Pro Monat waren dies durchschnittlich 950 Anträge, mit einem Rekordwert von 1326 neuen Anträgen im Dezember 2014. Ein Auszug aus dem Jahresbericht der Stiftung KEV.


Die Anträge betrafen wiederum fast ausschliesslich die Photovoltaik (PV): insgesamt sind 11 164 Anmeldungen für PV-Anlagen eingegangen. Erstmals kam 2014 die Regelung der Einmalvergütung (EIV) für kleine PV-Anlagen zum Tragen, welche erfolgreich eingeführt werden konnte. Gemäss den vorgegebenen Kriterien werden 46 Prozent der Antragsteller nur die Einmalvergütung erhalten. Weitere 33 Prozent können zwischen KEV und EIV wählen, und 21 Prozent qualifizieren sich für die KEV, da deren PV-Anlagen eine Leistung von 30 kWp und mehr vorweisen.

Das Verhalten von Projektanten mit Wahlrecht ist abhängig von ihrem Platz auf der Warteliste: Antragsteller, die eher oben auf der Warteliste stehen und deshalb bald die KEV-Förderung bekommen könnten, wählen nur ganz selten die Einmalvergütung. Von denjenigen, die sich weiter hinten auf der Warteliste befinden, haben mehr als die Hälfte erkannt, dass sie noch lange auf die KEV-Förderung warten müssten, und stattdessen die rasche Alternative EIV gewählt.

39 333 Anlagenprojekte auf der Warteliste
Seit der Einführung der KEV im Jahr 2008 wurden insgesamt 54 943 Anmeldungen eingereicht, wovon 14 369 Antragsteller einen positiven Bescheid erhielten. Die Warteliste ist durch die rekordhohe Anzahl an neuen KEV-Anträgen im Jahr 2014 noch länger geworden. Per Ende 2014 befanden sich 39 333 Anlagenprojekte auf der Warteliste, 7013 mehr als im Vorjahr. Über 15 000 Anlagen wurden aber trotzdem schon realisiert und produzieren bereits Strom. Monatlich sind es durchschnittlich 750 Anlagen, die in Betrieb gehen. Aber nur 15 Prozent verfügen bei der Inbetriebnahme über einen positiven Bescheid für die Förderung durch die KEV.

Im Jahr 2014 erhielten 4992 Anlagen den positiven Bescheid zur Förderung durch die KEV oder die EIV, gegenüber 2719 positiven KEV-Bescheiden im Vorjahr. Per Jahresende 2014 waren 9111 Anlagen mit KEV-Vergütung in Betrieb, die zusammen über 756 MW installierte Leistung verfügen. Ihre effektive Produktion betrug im Jahr rund 1669 Mio. kWh, was bereits 3 Prozent des schweizerischen Stromendverbrauchs bedeutet. Ab 2015, wenn alle diese Anlagen erstmals über ein volles Jahr planmässig produzieren, kann sogar eine potenzielle Stromproduktion von über 2188 Mio. kWh erzielt werden. Dabei spielen Kleinwasserkraft und Biomasse nach wie vor eine wesentliche Rolle.

Rückerstattung an Grossverbraucher
Stromintensive Unternehmen konnten sich auch im Jahr 2014 vom KEV-Zuschlag befreien lassen. Infolge einer neuen Regelung können seit 2014 neu mehr Unternehmen davon profitieren, und die Rückerstattung der KEV-Zuschläge kann je nach Kostenstruktur eines Unternehmens sogar bis zu 100 Prozent betragen. Bis zum 30. Juni 2014 konnte die Rückerstattung beim Bundesamt für Energie beantragt werden. Bedingung ist, dass der Rückerstattungsbetrag mindestens 20 000 Franken beträgt und sich das Unternehmen in einer mit dem Bund unterzeichneten Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet. Mit den per 1. April 2014 in Kraft gesetzten Bestimmungen der Energieverordnung mussten seitens der Stiftung KEV beträchtliche, höhere Rückstellungen getätigt werden.

Ausblick
Die verfügbaren Mittel aus dem KEV-Fonds sind knapp. Das Bundesamt für Energie wird abwägen müssen, wie viel Geld für die Einmalvergütung reserviert wird, bzw. ob und wie viele neue positive KEV-Bescheide ausgestellt werden. Warteliste und Wartezeit werden voraussichtlich deutlich länger. Die Überbuchung ist zum Jahresende auf rund 410 Millionen Franken angestiegen. Um diesen Betrag wurden mehr Förderzusagen ausgestellt, als die KEV maximal pro Jahr an Mitteln zur Verfügung hat. Die Grösse und Anzahl der Kontingente, also die Menge positiver Bescheide, legt das Bundesamt für Energie fest. Die Überbuchung erfolgte im Wissen, dass letztlich nicht alle Projekte tatsächlich realisiert werden können und somit nicht alle Projekte Fördermittel der KEV beanspruchen werden. Die Überbuchung, welche alle Anlagen in Betrieb und alle Projekte mit positivem Bescheid per Dezember 2014 umfasst, könnte um bis zu 63 Millionen Franken ansteigen.

Da die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs des Franken zum Euro zu Beginn des Jahres 2015 aufgegeben hat, ist mit einem weiteren Absinken des Marktpreises für Strom um bis zu 20 Prozent oder 1 Rappen pro kWh zu rechnen. Am 31. Januar 2015 war der erste Stichtag, bis zu dem so genannte baureife oder bereits realisierte Projekte auf der Warteliste nach vorne rücken durften. Voraussichtlich können 140 Projekte der Technologien Biomasse, Kleinwasser- und Windkraft diese Bevorzugung nutzen und werden mit dem nächsten Kontingent in die KEV aufgenommen. Photovoltaik-Projekte sind von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. Bei der Geothermie ist kein Projekt so weit fortgeschritten, um auf der Warteliste nach vorne zu kommen. Im Geschäftsjahr 2014 haben das Bundesamt für Energie und Swissgrid ein Projekt für die Neuausrichtung der Vollzugsstelle KEV gestartet.

Ausführlicher Jahresbericht Stiftung KEV 2014 >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Stiftung KEV

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