Die EU-Kommission prüft Beihilfen für das britische Kraftwerk Lynemouth.

EU-Kommission: Prüft Beihilfen für das britische Kraftwerk Lynemouth

(EU) Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Pläne des Vereinigten Königreichs zur Unterstützung der vollständigen Umstellung des Kraftwerks in Lynemouth von Kohle auf Biomasse mit dem EU-Beihilferecht im Einklang stehen. Mit dieser eingehenden Prüfung will die Kommission gewährleisten, dass die öffentlichen Fördermittel auf das erforderliche Minimum begrenzt sind und nicht zu einer Überkompensation führen.


Sie wird ferner beurteilen, ob die positiven Folgen für die Verwirklichung der Energie- und Umweltziele der EU mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf dem Biomasse-Markt überwiegen. Mit der Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens wird dem Vereinigten Königreich und Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.

Umstellung auf Biomasse
Im Dezember 2014 hatte das Vereinigte Königreich Pläne zur Förderung der Umstellung des Kohlekraftwerks in Lynemouth auf Biomasse angemeldet. Das Werk soll durch Verbrennung ausschliesslich von Holzabfällen eine Erzeugungskapazität von 420 MW aus erneuerbaren Energien erreichen. Gefördert würde das Vorhaben durch einen Differenzvertrag („Contract for Difference“), in dem für den erzeugten Strom ein Basispreis („strike price“) festgelegt wird. Der Betreiber des Kraftwerks Lynemouth erhält somit für den Verkauf seines Stroms eine Vergütung. Liegt der durchschnittliche Grosshandelsstrompreis unter dem Basispreis, erhält der Betreiber einen Ausgleich. Nach den Schätzungen des Vereinigten Königreichs würde das Projekt bis 2027 fortgeführt und mit einer Stromerzeugung von jährlich 2,3 TWh einhergehen. Die erforderlichen etwa 1,5 Mio. Tonnen Holzpellets jährlich würden vornehmlich aus den Vereinigten Staaten und Kanada stammen.

In ihrer vorläufigen Prüfung hat die Kommission die von den Beteiligten vorgelegten finanziellen Berechnungen und ihre Vorausschätzungen wichtiger Kostenfaktoren als zu konservativ bewertet. Diese Kostenfaktoren wie tatsächliche Laufzeiten, Erzeugungseffizienz und Rohstoffkosten haben erheblichen Einfluss auf die Rendite des Vorhabens. Zum derzeitigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die tatsächliche Rendite möglicherweise über den Prognosen der Parteien liegt, was zu einer Überkompensation führen könnte.

Umfangreiche Einfuhren nötig
Ausserdem ist der Umfang der erforderlichen Einfuhren von Holzabfällen aus Übersee im Verhältnis zum Gesamtweltmarktvolumen beträchtlich. Die Subventionierung derart umfangreicher Einfuhren könnte zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Biomasse-Markt führen. Die Kommission hegt deshalb ebenfalls Bedenken, dass die negativen Wettbewerbsfolgen der Massnahme grösser sein könnten als ihr positiver Einfluss für die Verwirklichung der europäischen Ziele für 2020 in Bezug auf erneuerbare Energien. Die Kommission wird das Vorhaben eingehender untersuchen, um festzustellen, ob ihre Bedenken gerechtfertigt sind. Sie wird vor einer endgültigen Beurteilung des Vorhabens allen Interessenten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Text: Europäische Kommission

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