Die europäische Gebäuderichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die verbindliche Einführung des Niedrigstenergiegebäudes ab 31.12.2018 für öffentliche Gebäude und ab 31.12.2020 für private (Wohn-)Neubauten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses (englisch: nearly zero-energy building) zu definieren. Die deutsche Bundesregierung hat der EU bislang noch keine Lösung angeboten, wie das Niedrigstenergiehaus in Deutschland umgesetzt werden soll.
Viele Vorteile
Laut Pro Passivhaus e. V. kann das Passivhaus den künftigen europaweiten Standard schon heute erfüllen und vereint viele Vorteile: Der Passivhausstandard minimiert den Energie¬verbrauch, ist offen für alle Bauweisen, garantiert ein Maximum an architektonischer Freiheit, ist für die Bauherren wirtschaftlich, sorgt für hohe Behaglichkeit und ist die bestmögliche Basis zur Erreichung des Plusenergiestandards.
Die Initiatoren der Online-Petition sind sich sicher: Der Passivhausstandard ist nachweislich geeigneter Baustandard für das künftig verpflichtende Niedrigstenergiehaus und sollte von der Bundesregierung entsprechend berücksichtigt werden.
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Text: Deutscher Verein Pro Passivhaus
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