Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses zu definieren. ©Bild: Coloures-pic/ Fotolia.de

Verein Pro Passivhaus: Online-Petition gestartet

(PM) Der Verein Pro Passivhaus hat eine Online-Petition gestartet, in der die deutsche Bundesumwelt- und Bundesbauminsterin, Dr. Barbara Hendricks, sowie der deutsche Bundeswirtschaftsminster, Sigmar Gabriel, aufgefordert werden, den Passivhausstandard als künftigen Niedrigstenergiestandard im Rahmen der verpflichtenden EU-Gebäuderichtlinie einzuführen.


Die europäische Gebäuderichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die verbindliche Einführung des Niedrigstenergiegebäudes ab 31.12.2018 für öffentliche Gebäude und ab 31.12.2020 für private (Wohn-)Neubauten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses (englisch: nearly zero-energy building) zu definieren. Die deutsche Bundesregierung hat der EU bislang noch keine Lösung angeboten, wie das Niedrigstenergiehaus in Deutschland umgesetzt werden soll.

Viele Vorteile
Laut Pro Passivhaus e. V. kann das Passivhaus den künftigen europaweiten Standard schon heute erfüllen und vereint viele Vorteile: Der Passivhausstandard minimiert den Energie¬verbrauch, ist offen für alle Bauweisen, garantiert ein Maximum an architektonischer Freiheit, ist für die Bauherren wirtschaftlich, sorgt für hohe Behaglichkeit und ist die bestmögliche Basis zur Erreichung des Plusenergiestandards.

Die Initiatoren der Online-Petition sind sich sicher: Der Passivhausstandard ist nachweislich geeigneter Baustandard für das künftig verpflichtende Niedrigstenergiehaus und sollte von der Bundesregierung entsprechend berücksichtigt werden.

Zur Petition >>

Text: Deutscher Verein Pro Passivhaus

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert