In Bezug auf harmonisierende Regelungen in bestimmten Network Codes in Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Stromhandel wird die ElCom ihr zur Genehmigung vorgelegte Sachbereiche prüfen und allenfalls eine Genehmigung erteilen.

ElCom: Einführung Network Codes in EU anstehend

(ElCom) Der Verbundbetrieb des europäischen Stromnetzes wird seit Jahrzehnten international abgestimmt. Am 3. März 2011 ist das dritte Energieliberalisierungspaket der EU in Kraft getreten. Ein zentraler Punkt dieses Pakets ist die Entwicklung von EU-weiten Network Codes in zwölf Bereichen. Es ist damit zu rechnen, dass die ersten Network Codes anfangs 2015 in Kraft treten.


Die Network Codes gelten für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Netze und der Marktintegration. Sie beinhalten eine Reihe von Regeln, welche die Harmonisierung, Vernetzung und Effizienz des europäischen Strommarktes ermöglichen sollen.

Unverbindlicher Charakter
In der Mitteilung der ElCom vom 1. März 2012 wurde ausgeführt, dass den Network Codes in der Schweiz nach geltender Rechtslage mangels bi- oder multilateraler Abkommen im Strombereich unverbindlicher Charakter zukommt. Sie sind gleich zu handhaben, wie die Branchendokumente des VSE und zu berücksichtigen, wenn sich dadurch sachgerechte Lösungen erzielen lassen, die sich im Einklang mit den Grundsätzen des StromVG und der StromVV befinden (abrufbar auf der ElCom-Website www.elcom.admin.ch unter «Dokumentation – Mitteilungen – Mitteilung 2012».

Anfangs 2015
In den Network Codes sind in Bezug auf die nationalen Regulierungsbehörden explizite Aufgaben und Zuständigkeiten vorgesehen: z.B. Genehmigung von technischen Prozessen und Kosten, Erlass von Ausnahmegenehmigungen oder Überwachungs- und Monitoringfunktionen. Bislang wurde auf europäischer Ebene noch kein Network Code verabschiedet. Jedoch wurden der EU-Kommission bereits mehrere Entwürfe einzelner Codes vorgelegt, damit sie Verbindlichkeit erlangen. Es ist damit zu rechnen, dass die ersten Network Codes Anfang 2015 in Kraft treten.

Selbstregulierungen
Aus Sicht der ElCom hat die Implementierung von Bestimmungen in den Network Codes primär in Form von Selbstregulierungen durch die Branche zu erfolgen; durch Anpassungen und Änderungen der massgeblichen Branchendokumente und – richtlinien als auch Vertragsbedingungen der betroffenen Unternehmen. Derartige Umsetzungsarbeiten sind erwünscht und stehen im Einklang mit dem im StromVG verankerten Subsidiaritätsprinzip.

In Bezug auf harmonisierende Regelungen in bestimmten Network Codes in Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Stromhandel wird die ElCom ihr zur Genehmigung vorgelegte Sachbereiche prüfen und allenfalls eine Genehmigung erteilen, sofern sie gestützt auf das geltende Recht zuständig und die ihr vorgelegte Lösung gesetzeskonform ist. Die ElCom orientiert sich dabei am Ziel, die Versorgungssicherheit in der Schweiz aufgrund der internationalen Koordination bestmöglich zu gewährleisten.

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

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