Vereinzelt werden Protokolle eingereicht, in welchem mehrere Wohnungen zusammengefasst wurden. Dies wird nicht akzeptiert.
Um die Qualität der eingereichten Protokolle hoch zu halten, weist die Zertifizierunggstelle Minergie-P auf die geforderten Inhalte hin:
- Name des Unternehmers und des Sachbearbeiters
- Datum der Abnahme / Einregulierung
- Unterschrift des Ausführenden
- Name des Objektes
- Name oder Nummer der Wohnung resp. bei Nicht-Wohnbauten Name der Anlage
- Fabrikat und Typ des Gerätes
- Pro Raum den Sollwert und den Istwert Zu- und Abluft bei Normalbetrieb
- Die subjektive Beurteilung des Schallpegels mitten im leeren Raum
Als Abnahmeprotokoll oder Muster für ein eigenes Protokoll kann das „Abnahmeprotokoll Komfortlüftung“ aus der Leistungsgarantie Haustechnik verwendet werden. Dieses kann unter www.leistungsgarantie.ch heruntergeladen werden. Einige Gerätehersteller besitzen eigene Abnahmeprotokolle welche dieser Vorgabe entsprechen und von der Zertifizierungsstelle Minergie-P akzeptiert werden.
Text: MINERGIE
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